Landesgericht Wien
Prozess gegen Eltern um zu Tode misshandeltes Kind
Ein Vater soll seine zweieinhalb Monate alte Tochter zu Tode geschüttelt haben, die Mutter könnte dies wissentlich hingenommen haben. Am Landesgericht Wien beginnt am Mittwoch ein Prozess gegen die Eltern.
WIEN. Gut ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Kleinkindes müssen sich die Eltern am Mittwoch am Wiener Landesgericht dafür verantworten. Der Vater soll im Juni 2021 seine Tochter mehrfach so lange geschüttelt haben, bis das Kind an den Verletzungen verstorben ist.
Schon davor habe er laut Anklage das Kind mehrfach misshandelt. Die Mutter könnte davon gewusst haben und die Situation wissentlich ignoriert haben. Daher steht auch sie vor Gericht.
Schütteln führte zu Tod
Inzwischen haben sich der 32-jährige Mann und die 23-Jährige getrennt. Die gemeinsame Tochter kam am 26. März 2021 auf die Welt. Schon im April 2021 soll der Vater laut Anklage das Neugeborene zum ersten Mal misshandelt haben. Das Kind dürfte damals geschrien haben und war nicht mehr zu beruhigen.
Mindestens zwei Mal soll der Mann noch gewalttätig gegen seine Tochter geworden sein. Die letzte Handlung gegen das Kind - am 4. Juni 2021 - dürfte laut Obduktion Blutungen im Gehirn des Mädchens ausgelöst haben. Auch die alarmierten Rettungskräfte konnten das Baby nicht mehr retten, im Spital wurden Zeichen für eine Misshandlung festgestellt und die Behörden alarmiert.
Letztendlich verstarb die Tochter laut gerichtlichem Gutachten an einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Aber auch andere Verletzungen wurden am kleinen Leichnam festgestellt, etwa Brüche an beiden Oberschenkeln und eine Netzhautverletzung an einem Auge.
Mutter schaute weg
Vor Gericht müssen sich beide Ex-Partner nun verantworten, denn auch die Mutter des Kindes dürfte zumindest von den Aktionen ihres damaligen Partners gegenüber dem eigenen Kind gewusst haben.
So steht der Verdacht im Raum, dass die Mutter bei der Misshandlung anwesend gewesen und nicht eingeschritten haben soll. Daher wird ihr von Seiten der Anklage Mord durch Unterlassung vorgeworfen. Die Hauptverhandlung beginnt am 19. Jänner, Urteile dazu werden laut Gericht voraussichtlich am Montag, 24. Jänner ausgesprochen. Seit Mitte Juni befinden sich der Mann und die Frau in Untersuchungs-Haft.
Behördenversagen steht im Raum
Aber auch die Behörden könnten hier einen Fehler begangen haben. So gab es etwa Hausbesuche von der MA 11 "Wiener Kinder- und Jugendhilfe". Auch eine Hebamme wurde der Mutter zur Verfügung gestellt, weil diese den Anschein erweckte, mit dem Kind überfordert gewesen zu sein.
Der Vater dürfte auch regelmäßig größere Mengen Alkohol konsumiert haben und soll keiner Arbeit nachgegangen sein. Dazu kamen auch Geldnöte, auch eine Delogierung des Paares stand im Raum. Ein Sachverständiger des Gerichts stellte nun auch fest, dass der Vater eine auffällige Persönlichkeitsstruktur aufweist. Das dürfte den Behörden vergangenes Jahr leider entgangen sein.
Aber nicht nur eine Hebamme wurde zu der Familie geschickt. Auch Sozialarbeiterinnen und -arbeiter und Sozialpädagoginnen und -pädagogen betreuten die Familie. Hinweise auf eine akute Gefährdung des Kindes lagen laut der MA 11 nicht vor.
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