Czernohorszky
Stadt Wien will alle Katzen und Hunde registrieren lassen
Tierschutz-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) sowie Tierschutzombudsobfrau Eva Persy fordern eine Ausweitung der Chip- und Registrierungspflicht für Haushunde und -katzen. Bis jetzt gilt diese nur für Zuchtkatzen.
WIEN. Laut dem TierQuarTier Wien sind nur ungefähr drei Viertel der entlaufenen Hunde, die bei ihnen versorgt werden, gechippt oder korrekt in der Heimtierdatenbank registriert. Bei den aufgenommenen Katzen stelle eine solche Kennzeichnung ohnehin eine Ausnahme dar. Die fehlenden Informationen führen dazu, dass man die Tiere nur noch schwerer wieder zu ihren Halterinnen beziehungsweise Haltern bringen kann.
Ausweitung der Registrierungspflicht
Deswegen fordern Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) sowie die Wiener Tierschutzombudsobfrau Eva Persy eine Ausweitung der gesetzlichen Chip- und Registrierungspflicht. Konkret gehe es darum im Zuge der anstehenden Novelle des Tierschutzgesetztes zwei Punkte zu ergänzen.
Zum einen soll die Chip- und Registrierungspflicht künftig nicht nur für Zuchtkatzen gelten, sondern ausgeweitet werden. Zum anderen sollen Tierärztinnen und -ärzte dazu verpflichtet werden, beim erstmaligen Chippen von Hunden und Katzen, diese auch direkt in der Heimtierdatenbank des Bundes zu registrieren.
Mehr Aufklärung für Tierärztinnen und -ärzte
„Mit diesen Erweiterungen der bestehenden Chip- und Registrierungspflicht würden Hunde und vor allem auch Katzen, die bislang kaum eine Chance haben, im Falle eines Entlaufens identifiziert und zu ihren Halterinnen und Haltern zurückgeführt zu werden, wesentlich besser geschützt“, sind sich Czernohorszky und Persy sicher. Der Stress, den ein kurzfristiger „Zwangsaufenthalt“ im Tierheim für entlaufene oder aufgefundene anonyme Vierbeiner bedeutet, könnte vermieden werden.
Ebenso würden die Kosten für die temporäre Versorgung der Schützlinge im Tierheim entfallen, die von den Besitzerinnen und Besitzer zu tragen sind. Dementsprechend plädieren beide auch dafür, dass Tierärztinnen und -ärzte beim Kontakt mit einem unbekannten "Vierbeiner" die ordnungsgemäße Registrierung checken und gegebenenfalls nachholen.
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