Nach Vorwürfen
TU Wien leitet Plagiatsverfahren gegen Niki Popper ein
Nach den Vorwürfen des "Plagiatsjägers" Stefan Weber überprüft die Technische Universität (TU) Wien jetzt eine Diplom- und Doktorarbeit von Simulationsforscher Niki Popper.
WIEN. Vor einigen Tagen erhob "Plagiatsjäger" Stefan Weber Vorwürfe gegen den Wiener Simulationsforscher Niki Popper. In seinem Blog schrieb Weber, dass der Forscher in seiner Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 Textstellen angeführt habe, ohne sie entsprechend auszuweisen.
Laut Weber fänden sich in der Arbeit "Simulation of the Respiratory System: Compartment Modelling and Modelling of Perfusion", die Popper an der Technischen Universität (TU) Wien eingereicht hat, "zahlreiche 1:1-Plagiate aus dem Internet auf über 30 Seiten". Popper habe in seiner Diplomarbeit Textstellen über den menschlichen Atmungskreislauf angeführt, ohne sie entsprechend auszuweisen.
Außerdem habe Weber Fremdplagiate aus einem "Wikipedia"-Eintrag, aus einer ein halbes Jahr älteren Dissertation und aus einem neun Jahre älteren Fachartikel anderen Autorinnen und Autoren festgestellt, berichtet "ORF Wien".
Popper weist Vorwürfe zurück
Popper reagierte auf Twitter und sagte, er habe "aus mathematischer Sicht versucht", die Durchblutung der Lunge "zu verstehen und darauf aufbauend ein einfaches Modell zu erstellen. Dazu wurden zuerst Aufbau und Funktion aus der Literatur zusammengefasst". Und: „Ich bin mir sicher, dass meine Arbeiten ganz gut sind – und vor allem eigenständig“, schreibt er auf Twitter.
Weiters sagte Popper der "APA", er habe die Ausführungen zu Aufbau und Funktion der Lunge seiner Erinnerung nach aus Physiologie-Büchern "unreflektiert" übernommen – "das wird wohl so sein".
TU Wien leitet Plagiatsverfahren ein
Wie am Dienstag, 17. Jänner, bekannt wurde, initiiert die TU Wien ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Diplom- und Doktorarbeit von Niki Popper unter Einbeziehung unabhängiger, externer Gutachterinnen und Gutachter. "Für die TU Wien steht die Redlichkeit von Dr. Popper außer Zweifel", heißt es in einer Aussendung.
Eine rechtliche Überprüfung im Rahmen des angestrebten Verfahren soll zeigen, ob in den Arbeiten Plagiate im Sinne des Universitätsgesetzes (UG) vorliegen. Die Voraussetzung dafür sind entweder Vorliegen einer nachweislichen Täuschungsabsicht oder ein Mangel wesentlich sein, also für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend.
"Insofern hat sich Herr Dr. Weber akademischen Dank verdient, denn nur das Aufzeigen von formalen Mängeln und die öffentliche Diskussion darüber transportiert die thematische Transparenz und zeigt auch, wie unerlässlich die Arbeit an den Universitäten ist, gute wissenschaftliche Praxis zu lehren und zu prüfen", erklärt das TU Wien-Rektorat in einer Aussendung.
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