Parkplatz-Ärger
Wenn die Rechnung für den Kurzeinkauf per Brief kommt

Sich "abschleppen lassen", ist nicht immer so lustig, wie es in so manchem freundschaftlichen Gespräch zu später Stunde angedeutet wird.
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In der Angyalföldstraße 101 gibt es seit geraumer Zeit Ärger. Hintergrund sind die dort befindlichen Parkplätze und Zahlungsaufforderungen, die an mehrere Betroffene geschickt wurden.

WIEN/FLORIDSDORF/DONAUSTADT. Ein schneller Einkauf beim Bäcker und schon bekommt man eine saftige Rechnung präsentiert: 400 Euro bitte. Nein, keine Angst, so sehr sind die Lebensmittelpreise doch noch nicht angestiegen, viel mehr geht es darum, wo sich das Auto in der Zwischenzeit befand. Doch wollen wir zuerst kleinere Brötchen backen und die Essenz der Geschichte herausarbeiten.

Verortet sind wir in der Angyalföldstraße 101, an der Grenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk. Neben dem großen Areal der Veterinärmedizinischen Universität gibt es eine Reihe an Geschäften und Parkplätzen. Hier spielt unsere Story - denn einige dieser Parkplätze haben einen saftigen Preis, wie mehrere empörte Transdanubier der BezirksZeitung klagten. Sie seien in das entsprechende Areal gefahren um Einkäufe zu tätigen. Beispielsweise bei der Bäckerei "Der Mann" oder beim "Penny".

Verlockende Parkplätze

Die den Kunden dort zugewiesenen Parkplätze sind allerdings bisweilen besetzt. Kein Problem, denkt sich dann so mancher Besucher, schließlich gibt es auf der gegenüberliegenden Seite, noch einen Parkplatz, der durch leere Plätze anziehend wirkt. Besonders wenn es ja nur ein kurzer Einkauf werden soll. Eine gute Gelegenheit, bevor ich noch mehr Benzin beim umherfahren verbrauche, denken sich sicher einige.

Wegen diesen Parkplätzen wurden Zahlungsaufforderungen verschickt.  | Foto: Privat
  • Wegen diesen Parkplätzen wurden Zahlungsaufforderungen verschickt.
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Gesagt, getan - das Fahrzeug ist geparkt, der Einkauf schnell erledigt und der Heimweg kann zufrieden angetreten werden. Bedenken kommen nicht auf, doch Vorsicht der Schein kann trügen. Einige Zeit später - als der Einkauf gar nicht mehr im Gedächtnis verankert ist, wartet ein Brief im Postkasten. Darin das Schreiben eines Rechtsanwaltes: die saftige Rechnung für den schnellen Einkauf.

Rechtsanwalt Heinz Wolfbauer selbst beruft sich auf die Pflicht gegenüber seinem Mandanten: Der entsprechende Parkplatz befindet sich in Privatbesitz und das ist auch deutlich ausgeschildert. Wenn es auf dem Parkplatz von "Der Mann" oder "Bipa" usw. keine freien Parkplätze gibt, muss ich mich halt leider einen Moment gedulden. Aber einfach so das Auto auf Privatgrund abstellen, das geht halt nicht."

Verhängnisvoller Brief

Wer sich nicht daran halten würde, der müsse eben mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Diese Konsequenzen seien in Form eines Briefes eingetroffen, wie eine Betroffene erzählt: "Darin wurde ich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert sowie um Zahlung von 400 Euro für die Leerfahrt eines Abschleppwagens."

Ein Parkplatz. | Foto: Privat

Hintergrund wäre, dass aufgrund des Falschparkens ein Abschleppwagen gerufen worden sei, welcher das Fahrzeug dann aber nicht abschleppen konnte, da es nicht mehr dort anzutreffen war. "In diesen Fällen versenden wir ein Aufforderungsangebot, das bedeutet wir bieten die Chance auf eine außergerichtliche Einigung. Die sieht hier etwa so aus, dass wir innerhalb von zehn Tagen eine Strafzahlung von 400 Euro und eine Erklärung, dass man das fortan nicht mehr hier abstellt, einfordern. Schließlich handelt es sich dabei um den Tatbestand der Besitzstörung. Wenn dem nicht nachgekommen wird, gibt es die Möglichkeit ein Verfahren einzuleiten", so der Rechtsanwalt abschließend.

Betroffene sind erbost

Die Betroffenen selbst, sehen die Sache deutlich anders. So haben sich einige auch an den Verein für Konsumentenschutz gewandt. Dort sind die Situation, Rechtsanwalt Wolfbauer und die Abschleppfirma Tomann schon bekannt. Deshalb gebe es für die Betroffenen hier den Rat, dass "die Gefahr der Besitzstörungsklage vor Gericht sehr hoch wäre - weshalb die 400 Euro im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren noch günstig wären". 

Was bleibt, ist der Ärger über den teuren Kurzeinkauf. "Der große Parkplatz war zum Zeitpunkt des Abstellens leer, bis auf etwa drei Autos. Ich habe somit weder jemanden behindert noch war Gefahr in Verzug - sondern ich habe lediglich für eine Minute Gebäck geholt", so eine Betroffene. Belegbar sei dies mittels des Schreibens des Rechtsanwaltes und der Bankomatkarten-Abrechnung. "Man konnten sehen, dass ich nur kurz Gebäck hole und hätte mich darauf ansprechen können, das Auto wegzustellen, doch in diesem Fall hat das für mich den Beigeschmack einer reinen Abzocke", so die Floridsdorferin.

Abzocke oder Gesetzeskonform?

Es scheint hier also noch reichlich Konfliktpotential vorhanden zu sein. Am Ende bleibt somit die Mahnung bei der Wahl des Parkplatzes die Augen offen zu halten, damit man am Ende nicht kleinere Brötchen backen muss.

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