Wiener Mutmillion
Wer, wie und bis wann man Konzepte einreichen kann
Mut zur Änderung: Mit einem neuen Fördertopf, der "Mutmillion", will man gegen Mobbing, psychische Belastung und Gewalt in Schulen vorgehen. Mit dem Geld sollen die besten Kinderschutzkonzepte realisiert werden. Die Einreichungsphase dazu startet am Donnerstag.
WIEN. Ob Mobbing, psychische Belastung oder Gewalt: das alles soll künftig keinen Platz mehr in Wiener Schulen haben. Die "Pandemie der psychischen Erkrankungen, die aktuell die Kinder und Jugendlichen betrifft", wie es Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) beim 1. Wiener Bildungsfestival formulierte, soll mit entsprechenden Maßnahmen gezielt eingedämmt werden. Dazu kündigte er einen neuen Fördertopf an:
Mit der sogenannten "Wiener Mutmillion" – eine Million Euro stehen im Topf bereit – sollen innovative Ideen und Projekte gefördert werden, die im schulischen Umfeld dazu beitragen, die Belastungen zu minimieren und den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, die Schule als angstfreien Raum zu erleben. Was man alles zur Mutmillion wissen muss:
Fördertopf Mutmillion – so funktioniert es
Wer kann Konzepte einreichen?
Konzepte können von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen eingereicht werden, welche die Vorgaben der Förderrichtlinien erfüllen. Die Projekte müssen entweder neu sein oder sich in einer Wachstumsetappe befinden. Neben einem innovativen oder wissenschaftlichen Ansatz soll Kinderschutz bei allen Konzepten einen zentralen Bestandteil darstellen. Betont wird, dass ein wichtiger Faktor die Einbeziehung der Schule, vor allem der Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Eltern, ist.
Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Insgesamt steht für dieses Programm eine Summe von einer Million Euro zur Verfügung. Pro Projekt kann ein Betrag von 30.000 bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Förderanträge werden von einem Beirat nach formalen, fachlichen, inhaltlichen und finanztechnischen Kriterien geprüft und ausgewählt.
Wann beginnt und endet die Einreichungsphase?
Entsprechende Konzepte können ab Donnerstag, 19. Oktober, eingereicht werden. Ende der Einreichfrist: 6. Dezember.
Wie kann der Förderantrag gestellt werden?
Die Förderanträge sind online über die Amtshelferseite der Stadt Wien (Link findest du unten) zu stellen. Die Antragstellung ist unter Punkt "Formular" zu finden.
Für eine Förderzusage sind folgende Punkte maßgebend:
- Zielgruppe des Projektes sind Kinder und Jugendliche mit dem Schwerpunkt auf dem Pflichtschulalter
- Das Projekt ist neu oder klar erkennbar in einer Wachstumsphase
- Das inhaltliche Konzept bzw. der Ansatz ist wissenschaftlich fundiert
- Kinderschutz ist ein zentraler Bestandteil
- Das Projekt ist inhaltlich mit Wien verbunden
- Die projektverantwortliche Organisation ist gemeinnützig und hat ihren Sitz in Wien bzw. eine Verbindung zu Wien
- Förderungen erfolgen im Rahmen der Förderrichtlinien der Stadt Wien – Bildung und Jugend, Erwachsenenbildung und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Hier geht es zum Förderantrag: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/foerderungen/bildung/projekte/bildungsangebot.html
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