Preis- und Tarifgestaltung
Wiener Marktamt führte Kontrollen bei Taxis durch
Das Marktamt Wien nahm Kontrollen bei Taxiunternehmen durch, bei der es um die gesetzliche Preis- und Tarifgestaltung ging. Rund 800 "Taxler" wurden unter die Lupe genommen.
Das Wiener Marktamt überprüfte heuer bisher 801 Taxler. Dabei soll vor allem sichergestellt werden, dass sich diese an die gesetzliche Preis- und Tarifgestaltung hielten. Die Zahl der "schwarzen Schafe" hielt sich dieses Mal in Grenzen. Insgesamt sind laut der Behörde 52 Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Preisbandtoleranz sowie diverser Übertretungen der Gewerbeordnung erstattet worden.
Bei den lediglich vier festgestellten Übertretungen der Preisbandtoleranz wurden nicht nur die Taxiunternehmen angezeigt, sondern natürlich auch die jeweiligen Verrechnungsstellen, also die jeweilige Taxizentrale.
"Die aktuellen Kontrollen sind als Nachkontrollen zu verstehen. Schon im Vorjahr hat das Marktamt die Preisgestaltung der Taxiunternehmen genau überprüft um einen möglichen finanziellen Schaden von den Wiener Konsument*innen abzuwenden. Der Erfolg gibt uns Recht, sind doch im Vergleich dazu wesentlich weniger Übertretungen festgestellt worden", so Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Weniger Verstöße als 2022
Dieser verweist auf das Vorjahr, wo bei jeder fünften Taxikontrolle gravierende Mängel festgestellt. "Der Taxi-Tarif ist in Wien ganz genau geregelt und muss natürlich auch von allen Taxiunternehmen, egal ob sie früher Mietwagengewerbe waren oder nicht, eingehalten werden“, ergänzt er und betont, dass auch in Zukunft auf die Branche geachtet wird.
Der Taxitarif folgt entweder der Taxameterangabe oder einer Berechnung aus Zeit und Länge der Fahrt nach einem fixen Schlüssel, wobei diese Berechnung des Preisbands per Routenplaner des Umweltministeriums erfolgen muss. Rund 20 Prozent der kontrollierten Taxis, vorwiegend ehemalige Mietwagengewerbe, verrechnen den Taxitarif mittels Preisbandtoleranz. Dabei muss natürlich die kürzeste Strecke und Fahrtzeit gewählt werden. Das genannte Preisband darf die Fahrtzeit- und Fahrtlängenberechnung um 20 Prozent unter- bzw. überschreiten.
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