Geschlechtseintrag
Wiener Verwaltungsgericht ermöglicht Selbstbestimmung
Der "Verein nicht binär" teilte mit, dass dem Antrag auf Änderung zu "divers" ohne traumatisierende Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben wurde.
WIEN. Der Verein nicht binär (Venib) kämpft gegen Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, -merkmale und -ausdrucks. Der Verein hat die Initiative "Genderklage" ins Leben gerufen.
Worum geht es? Die Wahl des Personenstandes in Österreich ist noch immer nicht frei und selbstbestimmt und Änderungen haben bürokratische Hürden, bauen auf "Pathologisierung der Betroffenen auf" und orientieren sich nicht daran, wie Personen leben, heißt es auf der Website. Deshalb hat man sich mit mehr als 50 anderen Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und unterstützt die Genderklage.
"Für Menschen, auf die die Bezeichnung Frau oder Mann nicht oder nicht ausreichend zutrifft oder die eine Einordnung grundsätzlich ablehnen, aber nicht inter sind, besteht zurzeit keine Möglichkeit das in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln. Das Personenstandsregister soll den Personenstand dokumentieren, nicht Personen vorschreiben, was sie zu sein haben. Die Regelung steht somit dem Recht auf individuelle Selbstbestimmung entgegen", steht auf der Website von "Genderklage.at".
Änderung zu "divers"
Am Dienstag, 21. Februar, meldete sich der Verein via Aussendung und teilte mit, dass ein Antrag auf Änderung zu "divers" stattgegeben wurde. „Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“, steht im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien.
Das Gericht hat jetzt aber alle Hürden für nichtig erklärt: „Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen“. Wenn das Urteil von einem Höchstgericht bestätigt wird, können die Menschen dann aufs Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ändern.
Die Klägerinnen und Kläger erwarten eine Revision des Innenministeriums. Das Urteil kannst du hier nachlesen.
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