"Eine saublöde Sache"
Wiener wegen Nazi-Dateien von Gericht verurteilt

34 Bilder und Videos mit u. a. nationalsozialistischen Symbolen soll ein 50-Jähriger im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 versendet haben. Für 27 dieser Bilder und Videos wurde er schuldig gesprochen.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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  • 34 Bilder und Videos mit u. a. nationalsozialistischen Symbolen soll ein 50-Jähriger im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 versendet haben. Für 27 dieser Bilder und Videos wurde er schuldig gesprochen.
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Ein 50-jähriger Wiener war am Dienstag vor Gericht, weil er Dutzende Bild-Text-Kombinationen sowie Video-Dateien versendet haben soll, die unter anderem nationalsozialistische Symbole beinhalten. „Eine saublöde Sache“, wie er vor Gericht erkannte. Für die "blöde Sache" bekam er eine zweijährig bedingte Haftstrafe - nicht rechtskräftig.

WIEN. Am Dienstag, 20. Juni, saß Herr P. im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Die Anklage: Er habe im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 insgesamt 34 Bild-Text-Kombinationen und Video-Dateien mit nationalsozialistischen Inhalten an mehrere Personen versendet. Darunter ein von ihm versendetes Bild mit einem fliegenden Adler, mit einem Hakenkreuz in seinen Fängen - das damalige Symbol der Luftwaffe der Wehrmacht. 

Der 50-jährige Wiener soll unter anderem verschiedene Bilder von Adolf Hitler sowie Bilder mit "typisch nationalsozialistischen Symbolen" an mehrere Personen versendet haben. Des Weiteren habe er neun Fotos von Motorrädern, welche ebenfalls nationalsozialistische Symbole enthielten, versendet. Zusätzlich soll auf einem der Bilder der Motorräder ein Lichtbild des KZ Auschwitz sowie Lichtbilder mit "Opfern des KZ Auschwitz" zu sehen gewesen sein.

Auf dem Bild zu sehen: die Richterin Sonja Weis. Als diese den Angeklagten Herrn P. fragte, für was den ein Hakenkreuz stehen würde, antwortete dieser erstmals mit "ein Fruchtbarkeitssymbol". | Foto: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com
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Er habe auch "immer wieder Bilder verschickt, bei denen nationalsozialistische Symbole in rassistischen Zusammenhängen verwendet worden sind", so die Staatsanwältin. Und weiter: "Es gibt da zum Beispiel ein Foto eines Frauenkörpers, mit einem Reichsadler auf ihrem Bauch - also ein Tattoo und direkt über diesen Reichsadler steht der Text - ebenso tätowiert - 'Ausländer befreite Zone'". 

EKG-Hakenkreuze & Lego-Auschwitz

Während des Prozesses zeigte die Richterin Sonja Weis verschiedene Videomaterialien. Darunter ein EKG, welches einen Herztakt in Form von mehreren Hakenkreuze darstellte. Außerdem war ein Video zu sehen, in dem ein Kind zu sehen ist, wie es mit Lego-Steinen Auschwitz "nachbaute". Die EKG-Hakenkreuze wurden nicht angezeigt, da es zu den Dateien gehöre, die bei dem Tatverdächtigen gefunden worden sind, er diese jedoch nicht weiterversendet hätte. Zumindest konnte man das nicht nachweisen.

Doch das ist nicht alles: Bei dem Wiener wurden auch andere Nachrichten und Bilder mit rassistischen Inhalten gefunden, welche gleichfalls nicht angezeigt wurden. Es sei nicht "feststellbar, dass die nötige Publizität für den Straftatbestand der Verhetzung erfüllt ist", so die Staatsanwältin.

"Wenig bis nichts" dabei gedacht

Bei der weiteren Befragung fragte Richterin Weis den Angeklagten, was er den glaube, was ein Hakenkreuz sei. Darauf entgegnete dieser: "Das ist ein Fruchtbarkeitssymbol". Die Richterin wiederholte seine Antwort bevor sie weiter nachhakte ob es sonst noch eine "historische Bedeutung" habe - P. entgegnete: "Ja eine nationalsozialistische".

Die verschiedenen Dateien, die P. versendet haben soll, gingen an 12–13 Personen - "oftmals die gleichen". Darunter auch an seine Mutter. Auf die Frage der Richterin, was die Mutter dazu sagt und ob sie das witzig finde, sagte P., dass sie es nicht witzig gefunden hätte. Als die Richterin den Wiener damit konfrontierte, was er sich dabei gedacht habe, entgegnete dieser mit: „Wenig bis nichts“. Er habe selbst die Fotos bekommen und weiter geschickt, ohne sich „irgendwelche Gedanken“ zu machen.
 

Auf die Fragen, warum er die Tatbestände versendet habe, antworte Herr P. fast ausschließlich er habe sie "gedankenlos" weiterverschickt. Des Weiteren sei es ihm "nicht so bewusst" gewesen, dass das versenden solch Materialien verboten sei.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
  • Auf die Fragen, warum er die Tatbestände versendet habe, antworte Herr P. fast ausschließlich er habe sie "gedankenlos" weiterverschickt. Des Weiteren sei es ihm "nicht so bewusst" gewesen, dass das versenden solch Materialien verboten sei.
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Die Richterin wies Herr P. darauf hin, dass es dafür „aber ein bisschen viele Dateien“ seien. Der Beschuldigte rechtfertigte sich dem entgegen damit, dass er nicht "immer nur ein Foto" versendetet habe, sondern "immer fünf bis sechs". Unter diesen Fotos seien laut ihm viele andere Bilder gewesen, die nicht strafrechtlich relevant seien, sondern auch „normale und witzige“.

Einstimmig für schuldig 

Die Geschworenen sprachen P. am Ende einstimmig bei allen 34 Tatbeständen gemäß dem Verbotsgesetz (3g §) für schuldig. Der 50-Jährige bekam eine zweijährig bedingte Haftstrafe mit einer Bewährung von drei Jahren.

Des Weiteren werde sein Mobiltelefon, auf welchem die Inhalte gefunden wurden, konfisziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Auf die Fragen, warum er die Tatbestände versendet habe, antworte Herr P. fast ausschließlich er habe sie "gedankenlos" weiterverschickt. Des Weiteren sei es ihm "nicht so bewusst" gewesen, dass das versenden solch Materialien verboten sei.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

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