Klage wegen Lifebrain
Freispruch für Stadt Wien wegen PCR-Lutschertests
Eine Salzburger Firma klagte beim Wiener Verwaltungsgericht, weil nach ihrer Meinung die Direktvergabe wegen PCR-Lutschertests der Stadt Wien an die Firma Lifebrain nicht rechtskonform sei. Trotz Freispruch erkennt das Gericht eine "vergabenswidrige" Vorgangsweise.
WIEN. Im vergangenen Jahr wurde der PCR-Lutschertest in der Klinik Favoriten entwickelt und für Kinder modifiziert. Zuerst wurden die Corona-Tests ab April 2021 in fünf Wiener Kindergärten erprobt. Im April dieses Jahres wurden die Tests in Kindergärten stark ausgebaut. Die Testphase und die Ausweitung der Kindergartentests waren in den vergangenen Wochen jedoch ein Fall für das Verwaltungsgericht.
Die Salzburger ARGE für molekulare Diagnostik hat auf Feststellung geklagt, dass die Direktvergabe nicht rechtskonform gewesen sei. ARGE klagte, weil die Firma Lifebrain COVID Labor GmbH im Zuge einer "Notvergabe" zum Zug gekommen sei. Im September fragte sich ARGE-Geschäftsführer Kamil Önder, wie es sein kann, "dass im Frühjahr 2022, nach zwei Jahren Pandemie, eine Notvergabe zu PCR-Test erfolgen muss?".
Damals berichtete der "Kurier", dass laut MA 15 in der Klinik Favoriten die Auswertung für die geplante Ausrollung auf alle Kindergärten nicht möglich gewesen sei, deshalb habe die Stadt auf Lifebrain zugegriffen. Laut der jüngsten Zeitungsausgabe gab es einen Freispruch für die Stadt Wien. "Es freut uns, mitteilen zu können, dass wir das Feststellungsverfahren gewonnen haben; sämtliche Anträge der Antragstellerin wurden abgewiesen. Zudem wurde die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für nicht zulässig erkannt", heißt es von der Anwaltskanzlei der Stadt Wien.
Direktvergabe laut Gericht "vergabenswidrig"
Das Verwaltungsgericht sagte, es könne nicht antragsmäßig feststellen, dass ein rechtswidriges Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt worden sei, weil die Stadt "in Wahrheit eine Direktvergabe vorgenommen und diese bloß im Nachhinein in den Mantel eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gekleidet wurde". Das Gericht meint, dass "die gegenständliche Auftragserteilung nicht den Vorgaben des Vergaberechts entsprochen hat".
Ebenso ist das Verwaltungsgericht der Überzeugung, dass die Direktvergabe "vergabenswidrig" erfolgt ist, weil der geschätzte Auftragswert über dem Schwellenwert von 100.000 Euro gelegen ist. Die Stadt Wien und Lifebrain haben im Verfahren immer betont, dass der Auftragswert immer unter diesem Schwellenwert gelegen sei. Doch laut dem Gericht müsste eine gesetzeskonforme Auftragswertschätzung "deutlich über 100.000 Euro, aber auch deutlich unter 750.000 Euro liegen".
Vergabevermerk deutlich vor dem Auftrag
Das Gericht hat festgehalten, dass der Vergabevermerk mit 28. April 2022 datiert, zu einem Zeitpunkt, "als der Auftrag bereits seit beinahe zwei Monaten abgewickelt wurde. Eine Dokumentation eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Vorfeld dieses Vergabevermerks ist nicht erfolgt". Im Akt sei laut "Kurier" weder eine Leistungsbeschreibung noch ein als solches ausgewiesenes Angebot zu finden, so die Verwaltungsrichter.
Außerdem wunderten sich die Juristen des Landesverwaltungsgerichts, dass "die von der Auftraggeberin behauptete Kontaktierung anderer Labore" im Vergabeakt nicht entsprechend dokumentiert sei.
FPÖ prüft Anzeige gegen Hacker
In einer Aussendung am Montag, 31. Oktober, meldete sich die Wiener FPÖ. Ihr Obmann und Stadtrat Dominik Nepp forderte demnach umgehende Konsequenzen nach dem Zeitungsbericht. Er spricht von "roter Testmafia": "Hier wird das Steuergeld der Wienerinnen und Wiener verschwendet, nur um den Freunden von SPÖ-Gesundheitsstadtrat Hacker ein Millionengeschäft zukommen zu lassen".
Deshalb prüft die FPÖ eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Hacker. "Der SPÖ-Stadtrat wird sich für diesen Rechtsbruch verantworten müssen", betont Nepp.
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