Pfefferspray Einsatz
Polizisten wegen übertriebener Gewalt verurteilt

Im Wiener Straflandesgericht erging heute ein Urteil gegen eine Polizistin und einen ehemaligen Polizisten wegen Amtsmissbrauchs. Sie wurden zu einer bedingten Haftstrafe von fünf bzw. neun Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. | Foto: Brandl
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Im Wiener Straflandesgericht erging heute ein Urteil gegen eine Polizistin und einen ehemaligen Polizisten wegen Amtsmissbrauchs. Sie wurden zu einer bedingten Haftstrafe von fünf bzw. neun Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

WIEN. Bei einem Prozess vor dem Wiener Straflandesgericht wurden eine Polizistin und ein ehemaliger Polizist wegen übertriebener Gewaltanwendung und Fälschung eines Berichts bei einer Amtshandlung in einer McDonald's-Filiale in der Rotenturmstraße verurteilt. Der Schöffensenat betrachtete es als erwiesen, dass die beiden Angeklagten gegen einen Mann übermäßige Gewalt angewandt hatten und anschließend einen manipulierten Bericht verfassten. Die Urteile sind derzeit nicht rechtskräftig.

Schuldgeständnisse

Ursprünglich standen am Montag drei Personen wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Da jedoch nur der Hauptangeklagte und mutmaßliche Haupttäter nicht vollständig schuldig plädierte, wurde sein Verfahren aus dem Hauptverfahren ausgeklammert und auf den 21. August vertagt.

Der Schöffensenat betrachtete es als erwiesen, dass die beiden Angeklagten gegen einen Mann übermäßige Gewalt angewandt hatten und anschließend einen manipulierten Bericht verfassten. Die Urteile sind derzeit nicht rechtskräftig. | Foto: Emanuel Hasenauer
  • Der Schöffensenat betrachtete es als erwiesen, dass die beiden Angeklagten gegen einen Mann übermäßige Gewalt angewandt hatten und anschließend einen manipulierten Bericht verfassten. Die Urteile sind derzeit nicht rechtskräftig.
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Der Vorfall in einer McDonald's-Filiale in der Wiener Rotenturmstraße am 1. August 2022 stand im Mittelpunkt des Verfahrens. Es gab eine Videoaufzeichnung des Polizeieinsatzes. An diesem Tag betrat ein ehemaliger Mitarbeiter, der zuvor in Einvernehmen mit dem Unternehmen ausgeschieden war, die Filiale ohne erkennbaren Grund. Er zog sich in der Mitarbeitergarderobe um und begann in der Küche zu arbeiten. Als er hartnäckig ablehnte, die Räumlichkeiten zu verlassen, rief der Geschäftsführer schließlich die Polizei.

Videoaufzeichnung des Einsatzes

Der Erstangeklagte behauptete, dass der Mann eine bedrohliche Bewegung in seine Richtung machte, weshalb er ihn in eine Ecke stieß. Es kam laut Eigenangabe zu einem Handgemenge, bei dem der Erstangeklagte dem Mann mehrere Kniestöße versetzte und ihn mit Pfefferspray besprühte. Kurz darauf setzte auch ein anderer Beamter sein Pfefferspray ein. Schließlich wurde der ehemalige Mitarbeiter von den drei Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen.

Das aufgezeichnete Video des Vorfalls in der McDonald's-Filiale zeigte laut Urteil der Justiz ein anderes Bild. Es wurde argumentiert, dass keine erkennbare Gefahr von dem ehemaligen Mitarbeiter ausgegangen sei, die einen so brutalen Einsatz gerechtfertigt hätte. Beim zweiten Einsatz von Pfefferspray stand der Mann wehrlos in einer Ecke. Der Richter betrachtete den Faustschlag gegen einen der Polizisten während des Handgemenges sogar als "Notwehr" gegen den ungerechtfertigten Einsatz.

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