Wiener Gastro
Stadt und WKW einigen sich auf neue Schanigarten-Regelung

- Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke freut sich über die neue Regelung.
- Foto: PID/VOTAVA
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Hinter der Wiener Gastronomie liegen herausfordernde Jahre. Zuletzt war wieder ein Aufschwung zu spüren. Jetzt gibt es eine neue Regelung hinsichtlich der Schanigärten.
WIEN. Ob Sommer oder Winter - für die Schanigärten in Wien war das bisher eine wesentliche Frage. Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Doch diese Zeiten sollen jetzt der Vergangenheit angehören. Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer konnten sich auf eine neue Schanigarten-Regelung einigen.
Seit 2020 wurde den Gastronomiebetrieben aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation rund um Covid-19 im Rahmen von Sonderregelungen der Weiterbetrieb von Sommerschanigärten über den Winter ermöglicht. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre wurden nun evaluiert. Auf dieser Basis hat die Stadt Wien in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Wien eine Systemumstellung erarbeitet.
Win-Win-Situation
Mit der neuen Regelung ersparen sich die Gastronominnen und Gastronomen den zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau der Schanigärten und die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Differenzierung von Winter- und Sommerschanigärten
Die neue Schanigartenregelung wird es den Wirtinnen und Café-Betreibern künftig ermöglichen, Schanigärten unter einer verschärften Betriebspflicht und Normierung einer Eigenverantwortung das ganze Jahr über zu betreiben. Mit dieser Systemumstellung werden einerseits bessere Kontrollmöglichkeiten für die Behörden geschaffen und andererseits den Gastronominnen und Gastronomen mehr Handhabe im Hausrecht über die Vorgartenfläche sowie mehr Planungssicherheit eingeräumt.

- Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke freut sich über die neue Regelung.
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Die Stadt setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Betriebe und bietet deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als zuletzt. „In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen, während die Stadt deutlich effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben erhält. Damit tragen wir zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei", so Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ).
Konflikten vorbeugen
Auch in Wien gilt es eine Balance zwischen entgegenstehenden Interessen zu finden, die beispielsweise mit dem Betrieb von Schanigärten einhergehen. Mit der Möglichkeit, Schanigärten das ganze Jahr über zu betreiben, gehen daher zukünftig auch strengere Regelungen bezüglich des Betriebs für die Wirtinnen und Wirte einher.

- Schanigärten gehören in Wien zum Stadtbild.
- Foto: Michael Ellenbogen
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So muss ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen Gastronominnen und Gastronomen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen und sind gegebenenfalls dazu verpflichtet, die Nutzung des Schanigartens am betreffenden Tag einzuschränken oder einzustellen. Mit diesen Vorgaben soll etwaigem Konfliktpotenzial so gut es geht vorgebeugt werden.
„In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren – und somit Sinn machen. Wir haben daher stark auf eine permanente Regelung gedrängt, die den Betrieb von Schanigärten das ganze Jahr über möglich macht. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Stadt Wien hier aus einer provisorischen eine dauerhafte Lösung machen konnten", betont Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck.

- Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, forderte eine permanente Regelung.
- Foto: Lachner
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Mit der neuen Schanigartenregelung werden auch die Behörden mit mehr Befugnissen ausgestattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann dem Gastronomiebetrieb etwa die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monaten entzogen werden. Für den Widerruf bzw. die Untersagung genügen künftig bereits behördlich festgestellte Übertretungen, während bisher rechtskräftige Strafen erforderlich waren.
Engmaschigere Kontrolle
Was die Bewilligung von Schanigärten betrifft, so haben diese nach wie vor eine geringere Priorität gegenüber besonderen Nutzungen wie Anwohnerparkplätzen, Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Behindertenparkplätzen etc.

- Schanigärten finden sich in allen Stadtteilen Wiens. Nun vermehrt auch ganzjährig.
- Foto: Tobias Schmitzberger/RMW
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„Mit der neuen Schanigarten-Regelung beweisen wir einmal mehr, dass wir aus Krisen lernen und Zukunft gestalten. Wir schaffen damit nicht nur eine spürbare Erleichterung für die Wiener Wirt*innen, sondern legen den Grundstein für eine ganzjährige Planbarkeit in der Gastronomie. Diese Maßnahme zeigt, dass wir auch in Zeiten der Teuerung weiterhin auf Digitalisierung und fortlaufende Entlastung durch Entbürokratisierung setzen", zeigt sich auch Neos-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig zufrieden.
Um einen ganzheitlichen Überblick zur Wirksamkeit der neuen Regelung zu erlangen, wird ein Kontrollteam in den kommenden drei Jahren intensiv die neue Systematik überwachen. Dies soll eine spätere Evaluierung und wo nötig Nachschärfungen ermöglichen.
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