VGT für Weihnachten ohne Karpfengericht
Heuer mal kein Weihnachtskarpfen

Karpfen sind beliebte österreichische Speisefische.  | Foto: Pixabay
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  • Karpfen sind beliebte österreichische Speisefische.
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Karpfen kommen in vielen österreichischen Haushalten zu Weihnachten auf den Tisch. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) hat recherchiert, was mit Karpfen um die Weihnachtszeit so passiert. Da kann einem der Appetit auf den Weihnachtskarpfen schon vergehen.

Der „Weihnachtskarpfen“ ist ein traditionelles weihnachtliches Essen in Österreich und dem restlichen Mitteleuropa. Die Ursprünge der Tradition liegen in einer vorweihnachtlichen, christlichen Fastenzeit, an deren Ende Karpfen als besondere Fastenspeise gegessen wurden.

Massentötungen von Karpfen in Fischzuchtbetrieben
Das Jahr über leben die meisten Karpfen in Teichen. Im November und Dezember werden Tausende Karpfen geschlachtet und enden am 24. Dezember als Weihnachtskarpfen auf den Tellern von Menschen. In Fischzuchtbetrieben wurden im Jahr 2020 insgesamt 620.555 kg Karpfen als Speisefische „produziert“, teilt die Statistik Austria in der „Aquakulturproduktion 2020“ mit. Bei einem Durchschnittsgewicht von 1,5 kg pro Karpfen sind das über 413.705 Karpfen, die für den kulinarischen Genuss von Menschen in Karpfenzuchtbetrieben getötet wurden.

Viele Karpfen werden geangelt
Vermutlich weitere Tausende Karpfen werden auch von Angler:innen aus Teichen gefischt. Zahlen darüber existieren nicht. Sie sind auch nicht in der erwähnten Statistik enthalten. Gesetzlich geschont sind Karpfen im Dezember nach den Fischereigesetzen in keinem Bundesland. Obwohl sich Karpfen jetzt im Dezember in einer Art Winterruhe befinden. Das kältere Wasser drosselt den Stoffwechsel, die Aktivitäten nehmen ab, die Nahrungsaufnahme reduziert sich stark.

Fischer:innen sind nicht sehr karpfenfreundlich
Verantwortungsbewusster Umgang mit Karpfen in Gewässern würde bedeuten, sie in der Phase der Winterruhe nicht zu stören. Also nicht zu angeln. Dass tausende Fischer:innen es dennoch tun, zeigt, dass sich diese Personen nur für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse interessieren. Dass es kein gesetzliches Angelverbot im Winter für Karpfen gibt, ist ein Hinweis darauf, dass Karpfen in Österreich vor allem genutzt, nicht geschützt werden.

Karpfen werden nicht gefüttert
Tausende von Karpfen müssen in Fischzuchtbetrieben wochenlang zwangsweise fasten. „Hälterung“ nennt sich das. Nach dem Abfischen der Karpfenteiche Ende Oktober werden viele Karpfen in mit Frischwasser durchströmte, kleine Teiche gesetzt, wo sie keine Nahrung bekommen. Auf Bestellung werden die Fische daraus entnommen, geschlachtet, filetiert und verkauft. Das garantiert den Fischesser:innen die Frische des Fisches. Für die Karpfen bedeutet es ein wochenlanges, nicht art-, tier- oder tierschutzgerechtes Warten auf den sicheren Tod. Im Anhang B der Tierschutz - Schlachtverordnung steht nämlich, dass die Hälterung von Karpfen für eine Dauer von 4 Wochen erlaubt ist. Damit der Weihnachtskarpfen also möglichst frisch auf den weihnachtlichen Tisch kommt, darf er ab Ende November ohne Fütterung gehalten werden. Das hat mit Tierschutz nichts zu tun.

Gesetzlicher Schutz von Fischen ist unzureichend

Bei der Karpfenzucht werden die speziellen Bedürfnisse von Karpfen nicht ausreichend und umfassend berücksichtigt. Auch nicht in den Gesetzen, die die Zucht und Haltung von Karpfen regeln. Gemeint sind das Tierschutzgesetz, die 1.Tierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Schlachtverordnung sowie die Fischereigesetze der Bundesländer. Diese Gesetze stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Karpfen im Allgemeinen, in Gewässern und in Fischzuchtbetrieben, dar. Die ernüchternde und traurige Wahrheit dabei ist: Weder das Tierschutzgesetz, noch die 1.Tierhaltungsverordnung oder die Tierschutz-Schlachtverordnung schützen Karpfen. Auch die Fischereigesetze nicht.

TierNUTZgesetz statt Tierschutzgesetz
Vielmehr ermöglichen die Gesetze tierschutzwidrigen und tierquälerischen Umgang mit Karpfen. Sei es bei der Vermehrung, dem Handling (wie mit den Karpfen umgegangen wird), beim Abfischen und bei der Hälterung. Das Tierschutzgesetz mutiert bei Karpfen (und anderen Fischen) zum TierNUTZgesetz und schützt die Fischzüchter:innen und Teichwirte:innen, aber nicht die Tiere.

Klingelnde Geldbeutel
Karpfen werden vor allem auch als Produkte gesehen, mit denen sich Geld verdienen lässt. Ganz schön viel sogar. Eine Internetrecherche über die aktuellen (Dezember 2022) Preise von Karpfen als Speisefisch hat ergeben, dass ein Kilogramm Karpfen zwischen 20.- und 45.- Euro kostet. Bei der Karpfenproduktionsmenge von 620.555 kg im Jahr 2020 ergibt das Einnahmen zwischen 12.411.100.- (Kilopreis von 20.-) und 27.924.979 (Kilopreis 45.-) Millionen Euro. Die „Produktion“ von Karpfen ist offensichtlich lukrativ.

Der VGT fordert ein gesetzliches Fangverbot für Karpfen und alle anderen Fische von November bis März sowie ein Ausweitung des Tierschutzgesetzes, um Fische besser zu schützen.

Der beste Weihnachtskarpfen ist der, der in einem Teich im Schlamm am Boden lebendig und frei seine Winterruhe genießt.

Mag. Erich Schacherl, Fischereiexperte beim VGT: "Karpfen sind fühlende, empfindsame, soziale und leidensfähige Wirbeltiere mit speziellen Bedürfnissen. Natürlich brauchen sie gesetzlichen Schutz. Es kann und darf nicht sein, dass diese faszinierenden Fische wie Produkte oder Waren behandelt werden. Aber genau das ist der Fall! In österreichischen Massentierhaltungen fristen nicht nur Hühner, Rinder und Schweine ein trauriges Dasein – auch für Fische ist die enge, auf maximalen Profit ausgelegte Haltung oft eine absolute Qual. Gerade in der Fischerei und Fischzucht haben wir es oft mit tierschutzwidrigem und tierquälerischen Umgang mit Karpfen zu tun."

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