Wiener Marktamt
40 Prozent der Automaten verkaufen Alkohol trotz Verbot

- In vielen Wiener Automaten und Automatenshops wird illegal Alkohol angeboten. (Symbolfoto)
- Foto: Markus Spiske/Unsplash
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Viele Automaten und Automatenshops in Wien bieten illegal Alkohol zum Verkauf an. Warum das illegal ist und wie das Marktamt dagegen kämpft, hat MeinBezirk erfahren. Schätzungsweise sind 40 Prozent der Automaten betroffen.
WIEN. Es ist 23 Uhr, alle Supermärkte haben längst geschlossen, die nächste Tankstelle ist zu Fuß zu weit weg und du willst Alkohol für deine Wohnungsparty oder das Vorglühen vor einem Discobesuch besorgen. Die beste Lösung ist dann, zu einem der zahlreichen Automaten und Automatenshops zu gehen und dort Bier, Wein und Co. zu kaufen.
Für Erwachsene überhaupt kein Problem, doch für Minderjährige ist das Kaufen von Alkohol leichter, als es sein dürfte. Denn gemäß § 114 Gewerbeordnung 1994 ist es verboten, Alkohol, den Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben. Das Alter muss überprüft werden, und zwar vom Gewerbetreibenden oder einer im Betrieb beschäftigten Person. Diese überprüfen den amtlichen Lichtbildausweis oder eine spezielle Jugendkarte mit Lichtbild. Außerhalb der Betriebsräume sind Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken mittels Automaten jedoch grundsätzlich verboten.
Beim Wort Betriebsräume scheitert es schon, denn ein Betriebsraum ist bereits der Raum, wo verkauft wird, und viele Betreiber von Automatenshops wollen diese Definition im Gespräch mit dem Wiener Marktamt einfach nicht akzeptieren. Das Marktamt ist nämlich zuständig für die Kontrolle vom Gewerbegesetz, aber auch von mehr als 300 weiteren Gesetzen.
Nicht wie bei Zigarettenautomaten
In den Automatenshops reicht die digitale Alterskontrolle nicht, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin müsste am Standort prüfen, ob der Lichtbildausweis zu der Person gehört bzw. ob dieser Person der Alkohol überhaupt verkauft werden kann. Und, seien wir mal ehrlich, Personal in einem Automatenshop haben wir vielleicht noch nie gesehen. Und natürlich stellt sich die Frage, warum man das nicht so kontrollieren kann wie bei Zigarettenautomaten. Der Grund sind unterschiedliche Gesetze, denn für die Zigarettenautomaten gilt das Tabakgesetz bzw. Nichtraucherschutzgesetz, für Getränkeautomaten die Gewerbeordnung.

- Ein wichtiger Aspekt ist auch das kontaktlose Zahlen.
- Foto: Fernando Gutierrez-Juarez / dpa / picturedesk.com
- hochgeladen von Antonio Šećerović
MeinBezirk berichtete bereits über diese Problematik Mitte September dieses Jahres. Im Sommer kontrollierte das Marktamt mehr als 200 Automaten, dabei wurden 41 Beanstandungen festgestellt, 32 davon wegen Alkohol. Wochen später ist die Lage "unverändert schlecht", wie Marktamt-Sprecher Alexander Hengl erzählt. Laut seinen Schätzungen halten sich etwa 40 Prozent nicht an das Alkoholverbot, und es herrscht noch immer Streit, was ein "Betriebsraum" ist.
Legale Drogen in Automaten
Weitere Kontrollen sind geplant und das Marktamt will gegen den Alkoholverkauf in Automatenshops kämpfen. Ebenso tut man das beim Verkauf von sogenannten LSA-Pillen. Die Rede ist von Kapseln, die LSA, welches aus Hawaiinischen Holzrosen gewonnen wird, beinhalten und eine psychoaktive Wirkung haben. Doch die rechtliche Lage sorgt für Probleme bei der Kontrolle und Sicherstellung solcher Produkte – siehe unten.
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