Sanierung
Auch Signa Development wird in Eigenverwaltung fortgeführt

- Auch für die Signa Development Selection AG fand am Montag eine Gläubigerversammlung statt.
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Nach dem Entschluss am Wiener Handelsgericht, dass das Herzstück des Signa-Konzerns, die Signa Prime Selection AG, im Zuge des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung fortgeführt wird, wurde dies auch für die insolvente Schwester Signa Development entschieden.
WIEN. Gleich zwei Gläubigerversammlungen zur Causa Signa gab es am Montag, 15. Jänner, am Wiener Handelsgericht. So wird einerseits das Filetstück des Konzerns, die Signa Prime Selection AG, in deren Portfolio namhafte Projekte wie das Lamarr-Kaufhaus in Wien und der Elbtower in Hamburg gebündelt sind, beim Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung fortgeführt:
Auch für die Schwesterfirma Signa Development Selection AG fand eine Gläubigerversammlung statt. "Die Sanierungsverwalterin stand somit den betroffenen Gläubigern erstmals über die Entwicklung des am 29. Dezember 2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahrens der Signa Development Selection AG Rede und Antwort", so der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870).
"Kosten für Fortbetrieb gedeckt"
Auch im Falle der Signa Development sah das Insolvenzgericht "bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen". Somit würde das Verfahren ebenfalls mit Eigenverwaltung fortgeführt. "Die Kosten für den Fortbetrieb der Signa Development Selection AG sind vorerst gedeckt", so der KSV1870.

- Die Struktur der Signa-Gruppe.
- Foto: APA-Grafik / picturedesk.com
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Bereits bei Eröffnung des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung wurde der Sanierungsverwalterin ein Gläubigerausschuss beigeordnet. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. "Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht bereits zu Beginn des Verfahrens ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt", begrüßt Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des KSV1870 die rasche Entscheidung des Insolvenzgerichts.
Weitere Termine
Jedenfalls würde laut dem KSV1870 nach der Prüfungstagsatzung eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein. "Gläubigerforderungen können bis zum 12. Februar 2024 angemeldet werden", so Götze weiter.
Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde für den 18. März anberaumt. Die Signa Development Selection AG bietet eine Sanierungsplanquote von 30 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Auch bei der Sanierung der Signa Development stehe man laut Götze vor einer "Herkulesaufgabe".
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