Frauenfußball-EM
Live mitfiebern vs. Arbeit – was darf ich als Arbeitnehmer?
Es ist Frauenfußball-EM in England und zwischen Boden- und Neusiedlersee befindet sich ein Land beim Anfeuern. Spannung pur heißt es ab Mittwoch, 6. Juli, nicht nur für die ÖFB-Damen, die in der Endrunde Europas stehen. Viele wollen daheim mitfiebern – oft auch in der Arbeit. Aber was Arbeitnehmenden erlaubt?
WIEN. Österreich ist ein Land mit ungefähr neun Millionen Teamchefs und -chefinnen. Vor allem, wenn die rot-weiß-roten Heldinnen und Helden am Platz stehen. Nun ist die Damenmannschaft bei der Frauenfußball-EM und viele Sportbegeisterte wollen ihnen zusehen, sie anfeuern!
Lästig, wenn man blöderweise gerade in der Arbeitsschicht steckt. Oder wenn beim möglichen Kantersieg der ÖFB-Damen dann die Bekannten am nächsten Tag alle frei haben, man selbst aber nicht mit einem Kater in die Arbeit sollte. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) gibt Tipps für Arbeitnehmende, die im Fußballfieber sind.
Kein Leder am Bildschirm
An den meisten Arbeitsplätzen ist das Fernsehen – so auch die Damenmatches – weder üblich noch erlaubt. Hier kann es sogar zu Lohn- und Gehaltskürzungen kommen, sollte eklatant die Dienstzeit nicht eingehalten werden. Geht es doch heiß her und man muss umbedingt das Herzschlagfinale live schauen, dann solltest du vorher beim Chef wegen einer Ausnahme fragen.
Und nein, auch nicht am selbst mitgebrachten Smartphone solltest du dir einfach eine ganze Partie ansehen, ohne den Chef vorher um Erlaubnis zu fragen. Ein schneller Blick auf den Liveticker zwischendurch, wenn es nicht zu oft vorkommt, sollte aber prinzipiell erlaubt sein. Ein Radiogerät – wenn Radiohören in der Firma erlaubt ist – darf natürlich prinzipiell auch eingeschaltet sein. Du solltest halt leise und ohne jemand anderen zu Stören hören. Also: Pssst beim jubeln!
Kein Bier vor Vier
Während der Arbeitszeit herrscht grundlegend Alkoholverbot. Außer, es ist im Betrieb anders vereinbart. Freude werden alle haben, die während der Matches nicht im Arbeitseinsatz sein müssen. Gut, dass die Spiele alle am Abend sind...
Doch auch wenn du nicht im Dienst bist, über den Durst solltest du bei einer möglichen Siegesfeier nicht trinken. Denn spätestens am nächsten Arbeitsmorgen solltest du bei klaren Sinnen sein. Es gilt immer zu Bedenken: Unter Einfluss von (Rest-)Alkohol und anderen Drogen darf weder Fahrzeug noch Maschine bedient werden. Und auch Tätigkeiten, bei denen man sich selbst oder andere gefährden könnte, sind dann verboten.
Egal wie du die Frauenfußball-EM feiern möchtest: Das Arbeitsrecht macht keine Fußballpause. Im Zweifelsfall solltest du dir Urlaub nehmen, natürlich in Vereinbarung mit dem Chef oder der Chefin. Vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungstatbestand.
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