14 Mitarbeiter klagen
Prekäre Arbeitsverhältnisse in Wiener Escape-Room
- In einem Wiener Escape-Room sollen Mitarbeiter Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft bekommen habe, waren unterbezahlt und wurden nach geäußerter Kritik gefeuert. (Symbolfoto)
- Foto: Olivier-Le-Moal/Smarterpix
- hochgeladen von Antonio Šećerović
In einem Wiener Escape-Room sollen Mitarbeiter Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft bekommen habe, waren unterbezahlt und wurden nach geäußerter Kritik gefeuert. Die Arbeiterkammer (AK) Wien geht jetzt gegen den Arbeitgeber vor.
WIEN. Zuletzt haben sich insgesamt 14 Personen an die Arbeiterkammer (AK) Wien gewandt. Sie berichten über prekäre Arbeitsverhältnisse in einem Escape-Room-Betrieb in der Hauptstadt.
Die Rede sei von kurzfristig gestrichenen Diensten, Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft, Unterbezahlung sowie Kündigungen nach geäußerter Kritik. Der Streitwert liegt laut der AK bei rund 28.000 Euro.
Besonders Studierende betroffen
Betroffen sind vor allem Studierende, die geringfügig oder in Teilzeit als „Gamemaster“ oder Schauspielende beschäftigt waren. „Dienste wurden je nach Buchungslage kurzfristig geändert oder gestrichen. Obwohl die Beschäftigten arbeitsbereit waren, wurden die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbucht – was unzulässig ist“, heißt es. Nur weil weniger Kundinnen und Kunden kommen, darf man arbeitsbereite Menschen nicht einfach nach Hause schicken, meint AK-Arbeitsrechtsexpertin Filiz Yurdakul.
Zudem konnten auch gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen, insbesondere an stark frequentierten Wochenenden, nicht eingehalten werden, und es kam zur Unterbezahlung unter dem geltenden Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe.
- Der Streitwert liegt laut der AK bei rund 28.000 Euro.
- Foto: APA-Images / Tobias Steinmaurer
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Doch das war nicht alles: Auch mussten die Beschäftigten regelmäßig zusätzliche Reinigungstätigkeiten übernehmen, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Der Fall eines ehemaligen Mitarbeiters war besonders schwerwiegend. Er soll auf die arbeitsrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht haben und wurde einen Tag später gekündigt.
Firma zahlt Vergleich nicht
Die Kündigung hat der junge Mann mithilfe der AK Wien angefochten, vor Gericht kam es zu einem Vergleich, der bislang nicht bezahlt wurde. Auch in anderen Fällen laufen derzeit Exekutionsverfahren, heißt es.
„Die Tätigkeit in Escape Rooms ist ein klassischer Nebenjob für Studierende. Gerade beim ersten Job ist es besonders bitter, wenn man so schlechte Erfahrungen machen muss, denn Berufseinsteigerinnen und -einsteiger wissen kaum über ihre Rechte Bescheid. Klar ist: Arbeitsrecht gilt auch für Freizeitbetriebe. Flexibilität darf nicht einseitig zulasten der Beschäftigten gehen“, meint Yurdakul abschließend.
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