Gerichtsurteil
Servicegebühren von Oeticket sind laut OGH zulässig

Der Oberste Gerichtshof hat geurteilt: Die Klauseln des Ticketanbieters Oeticket, welche Servicegebühren beinhalten, sind zulässig. | Foto: Katrin Bolovtsota/Pexels
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  • Der Oberste Gerichtshof hat geurteilt: Die Klauseln des Ticketanbieters Oeticket, welche Servicegebühren beinhalten, sind zulässig.
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Ein Rechtsstreit rund um die Servicegebühren von "Oeticket" ging zugunsten des Betreibers, der CTS Eventim Austria aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte diese als zulässig.

WIEN. Der "Oeticket"-Betreiber CTS Eventim Austria wurde vergangenes Jahr wegen vermeintlich unzulässiger Klauseln geklagt. Das Sozialministerium hatte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, diesen rechtlichen Schritt einzuleiten.

Hierbei ging es unter anderem um "Servicegebühren" für Kauf oder Rückerstattung von Veranstaltungstickets. Im November urteilte das Wiener Handelsgericht (HG), dass die betroffenen Klauseln unzulässig seien – MeinBezirk berichtete: 

Klauseln zu Ö-Ticket-Servicegebühren sind ungültig

Mit dem Urteil wollte sich CTS Eventim Austria nicht abfinden und legte Einspruch ein. Dieser ist nun zugunsten des Oeticket-Betreibers ausgegangen: Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Servicegebühr für zulässig erklärt.

"Die Klauseln sind transparent"

Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um zwei Klauseln aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem Bestellprozess. Demnach werden bei der Online-Bestellung Servicekosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese betragen maximal zwei Euro. 

„Die Klauseln sind transparent, weil der Kunde im Rahmen des Online-Bestellungsvorgangs unmittelbar vor Abgabe der Bestellung eine Information über die konkrete Höhe der Servicegebühr erhält", erläutert der OGH sein Urteil. Diese seien auch "nicht gröblich benachteiligend", weil es sich bei dieser spezifischen Servicegebühr um kein Zusatzentgelt handele, welche das Leistungsversprechen einschränke. "Vielmehr wird hier ein Gesamtpreis vereinbart, der die Servicegebühr bereits beinhaltet und vor Abgabe der Bestellung konkret ausgewiesen wird“, so der Oberste Gerichtshof. 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die Klauseln zu Servicegebühren als zulässig. | Foto:  Eva Manhart / APA / picturedesk.com
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die Klauseln zu Servicegebühren als zulässig.
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Der Oeticket-Betreiber zeigt sich begeistert. "Die Entscheidung bestätigt unser Vertrauen in die Justiz, unterstreicht die Transparenz unserer Geschäftsbedingungen und die Rechtmäßigkeit der Verrechnung unserer Servicegebühr, mit der unsere Leistungen abgegolten werden", betont Eventim-Austria-CEO Christoph Klingler. Sie gebe dem Unternehmen selbst Rechtssicherheit. Zudem werde dadurch auch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden als auch Geschäftspartner "in die fairen und klaren Regelungen" des Unternehmens gestärkt.

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Der Oberste Gerichtshof hat geurteilt: Die Klauseln des Ticketanbieters Oeticket, welche Servicegebühren beinhalten, sind zulässig. | Foto: Katrin Bolovtsota/Pexels
Im März 2023 beauftragte das Sozialministerium den Verein für Konsumenteninformation (VKI) damit, den Oeticket-Betreiber CTS Eventim Austria zu klagen.  | Foto: Britta Pedersen / dpa / picturedesk.com
Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die Klauseln zu Servicegebühren als zulässig. | Foto:  Eva Manhart / APA / picturedesk.com

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