Wien
Studierende mit erleichtertem Zugang zu Gemeindewohnungen

Studierenden soll der Zugang zu den Gemeindebauten der Stadt erleichtert werden. (Archiv)
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  • Studierenden soll der Zugang zu den Gemeindebauten der Stadt erleichtert werden. (Archiv)
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Mit einer Sonderregelung will die Stadt Wien Studierende bei der Wohnungssuche unterstützen. Ab 1. Mai werden hierfür bis zu 1.000 Gemeindewohnungen zur Verfügung gestellt.

WIEN. Für viele Studierende ist das Wohnen in Wien keine einfache Sache. Befristete Mietverträge, hohe Mieten und auch die geringe Verfügbarkeit von passendem Wohnraum werden hier schnell zum Problem. Bisher war es für viele Studentinnen und Studenten außerdem nicht möglich, ein Ticket für einen Gemeindebau zu ergattern. Vor allem die oft wechselnden Wohnadressen aufgrund von WGs oder ähnlichem wurden hier oft zum Killerkriterium.

Ein Problem, das nun wohl auch die Stadt Wien gesehen hat. Ab 1. Mai werden die Vergabekriterien für den geförderten Wohnbau geändert - MeinBezirk berichtete.

Wien ändert Vergabeverfahren für geförderten Wohnbau

Im Zuge dessen will man auch den Studierenden mit einer befristeten Sonderaktion unter die Arme greifen. Bis zum 30. September 2025 ist der Zugang zu einer Gemeindewohnung ohne den bisher erforderlichen „begründeten Wohnbedarf“ möglich.

Gute Größe für Studierende

Für die Aktion sollen dabei bis zu 1.000 Wohnungen mit einer Größe von 35 bis 45 Quadratmeter und ein bis zwei Zimmer vergeben werden. Diese können dann mit unbefristeten Mietverträgen bezogen werden. "Mit dieser Sonderaktion beweisen wir erneut, dass Wien Vorreiterin im sozialen Wohnbau ist – gerecht, flexibel und zukunftsorientiert“, zeigt sich Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) erfreut.

Es dürfen keine offenen Mietforderungen oder sonstige mietrechtliche Bedenken gegenüber Wiener Wohnen bestehen.
(Symbolbild). | Foto: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
  • Es dürfen keine offenen Mietforderungen oder sonstige mietrechtliche Bedenken gegenüber Wiener Wohnen bestehen.
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An der Sonderaktion können Studierende teilnehmen, die aktuell an einer Wiener Universität oder Wiener Fachhochschule inskribiert sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Dabei können auch verschiedene Adressen angegeben werden.

Weitere Voraussetzungen sind außerdem eine österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungsgesetz (59.320 Euro jährliches Nettoeinkommen für Mietwohnungen). Zudem dürfen keine offenen Mietforderungen oder sonstige mietrechtliche Bedenken gegenüber Wiener Wohnen bestehen.

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(Symbolbild). | Foto: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) zeigt sich über den Schritt erfreut. | Foto: Max Spitzauer/RMW
Foto: Karl Schöndorfer / picturedesk.com

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