Diskriminierung
Wiener Linien müssen 4 Millionen Euro an Studierende zahlen
Das Semesterticket soll für Studierende unter 26 eine finanzielle Erleichterung bringen. Doch nicht alle Studierende profitierten davon: Wer nicht aus Wien kommt, musste mehr zahlen. Das ist laut Landesgericht Wien Diskriminierung.
WIEN. Wer jung ist und studiert, der muss meist auch mit knappen finanziellen Mitteln auskommen. Das ist nicht erst jetzt seit der aktuellen Teuerungswelle so. Die Wiener Linien haben gerade für diese Zielgruppe ein eigenen Ticket geschaffen: Das Semesterticket.
Um 75 Euro können Studierende Tag und Nacht quer durch die Stadt mit den Öffis fahren. Das schont den Geldbeutel und das Klima. Doch gilt das wirklich für alle Studierenden? Nein – nur wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, darf um diese 75 Euro ein Semester lang die Öffis benutzen. Wer aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland kommt und keinen Hauptwohnsitz in Wien hat, der muss 150 Euro zahlen.
Immer noch günstiger als Standardtickets, jedoch unfair. So zumindest wenn es nach dem Urteil des Wiener Landesgerichts geht. Dieses hat die Wiener Linien jetzt wegen Diskriminierung in zweiter Instanz verurteilt. Eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.
Vier Millionen Euro retour
Durch die Verurteilung müssen die Wiener Linien jetzt an die diskriminierten Studierenden Beträge zurückzahlen. Es gibt die 75 Euro Differenz zurück – sowie 300 Euro pro Semesterticket für erlittene persönliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung. In Summe also 375 Euro.
Die Sammelklage gegen die Wiener Linien wurde von der Plattform ticketerstattung.at ins Leben gerufen. "Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich über 3.000 Studierende dem Sammelverfahren abgeschlossen", so die Plattform in einer Aussendung. "Die erhobenen Rückforderungen belaufen sich auf derzeit 4 Millionen Euro." Vonseiten der Wiener Linien heißt es in einer kurzen Stellungnahme gegenüber der BezirksZeitung: "Das Berufungsurteil liegt uns seit gestern Abend vor und wird nun von uns geprüft."
Rückwirkend bis Sommer 2019
Nach wie vor kann man sich der Sammelklage anschließen, wenn man von der Diskriminierung betroffen war. Bedeutet aber auch, dass sich die berechneten vier Millionen Euro noch erhöhen können, welcher die Wiener Linien nach jetzigem Stand bezahlen müssen.
Anschließen können sich Studierende, die ein Sommersemesterticket 2019 oder später erworben haben. Sprich: Gültigkeit ab März 2019 oder später. Studierende welche davor ein Ticket erworben haben, sind hier leider ausgeschlossen. Aufgrund von Gerichts- und Anwaltskosten bekommen Studierende, welche sich der Klage von ticketerstattung.at anschließen, 73 Prozent des Betrages. Also 273,75 Euro. Weitere Infos zur Klage erhältst du unter ticketerstattung.at
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