Coronavirus
Coronavirus: Präventionsmaßnahmen in den Pfarren, Messen ab Montag, 16. März abgesagt
BEZIRK ZWETTL (bs). Am kommenden Sonntag werden beispielsweise in Stift Zwettl alle Messen wie üblich stattfinden. Das wurde auf Bezirksblätter-Anfrage bestätigt. Dennoch werden besondere Vorsichtsmaßnahmen, die die Diözese St. Pölten erlassen hat, genau befolgt.
Maximal 100 Kirchgänger
Die Diözese St. Pölten hat am Mittwoch, 11. März, die beschlossenen Vorgaben der Bundesregierung zu den Corona-Präventionsmaßnahmen übernommen. Nach sorgfältigen Überlegungen und Beratungen im Konsistorium wurden die auf Grundlage der Verordnung der Bundesregierung notwendigen Detailbestimmungen mittels Erlass an alle Pfarren und Kirchenrektorate der Diözese St. Pölten übermittelt. Die Diözese St. Pölten übernimmt darin die Vorgaben der Bundesregierung hinsichtlich der Personenobergrenzen und konkretisiert einige Bestimmungen.
Die Maßnahmen gelten für sämtliche Pfarren und Kirchenrektorate der Diözese St. Pölten und sind an die Verantwortlichen bereits kommuniziert worden. Im Rahmen der Vorgaben sollen Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung so gut es geht erhalten bleiben. Sämtliche über Gottesdienste hinausgehende Veranstaltungen, unabhängig von der Personenanzahl, sind abzusagen. Die besondere Bitte der Diözesanleitung geht an alle Gläubigen, umsichtig miteinander umzugehen und insbesondere Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko besonders zu schützen. Sämtliche in der bischöflichen Anordnung erlassenen Bestimmungen und Maßnahmen gelten nur noch diesen Sonntag, 15. März. Danach werden alle Gottesdienste im Land bis 3. April ausgesetzt.
Die Maßnahmen im Wortlaut:
- Die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Die Umsetzung liegt in den Händen der Pfarrer und den ihnen rechtlich Gleichgestellten, der Kirchenrektoren sowie der Pfarrgemeinden. Pfarrliche Lösungen im Sinn der genannten Vorgaben werden vom Bischof und dem Konsistorium mitgetragen.
- Der Bischof erteilt die Dispens von der Sonntagspflicht, sollte der Besuch des Sonntagsgottesdienstes aufgrund der derzeitig notwendigen Umstände nicht möglich oder angeraten sein.
- Auch bei Begräbnissen gelten die Vorgaben hinsichtlich der Personenobergrenzen. Als Alternative mögen Abschiedsfeiern im familiären Kreis angeboten werden. Das Requiem kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
- Diese Vorgaben gelten ebenfalls bei Taufen und Hochzeiten.
- Im selben Zeitraum sind ALLE pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Beispiele dafür sind: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppen-essen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.
- Mund- und Kelchkommunion sind aus Präventionsgründen verboten. Die Kelchkommunion ist für Konzelebranten, Diakone und KommunionhelferInnen verboten.
- Die Kommunionspendung hat nur durch eine einzige Person zu erfolgen.
- Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
- Der Friedensgruß durch Handreichung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen.
Besondere Hygienemaßnahmen im Gottesdienst:
- Sorgfältiges Händewaschen.
- Priester, Diakone, Wortgottesfeier-LeiterInnen und KommunionhelferInnen sollen im Krankheitsfall (z.B. Verkühlung, Husten oder Schnupfen) auf die Ausübung ihres liturgischen Dienstes in Gottesdiensten verzichten.
- Die Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewechselt werden.
- Türklinken und Handläufe in und am Kirchengebäude sowie häufig berührte Oberflächen wie die Oberseite der Kirchenbänke sind generell in Zeiten erhöhten Infektionsaufkommens regelmäßig zu reinigen.
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