Erhöhte Waldbrandgefahr im Bezirk Zwettl!
BH Zwettl ruft Verordnung aus. Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr.440/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 55/2007, erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl: V E R O R D N U N G Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs....