Grund und Boden im Visier

Steilmahd Wiesen ab 700 Metern Seehöhe fallen ebenso in das Kartierungsverfahren. | Foto: Knaß
  • Steilmahd Wiesen ab 700 Metern Seehöhe fallen ebenso in das Kartierungsverfahren.
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"Dieser Umgang mit Grundbesitzern ist nicht einzusehen", so Karl Heinz Knaß, Obmann der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutschlandsberg. Grund für die Empörung ist die Aufhebung des Betretungverbotes für Kartierungsarbeiten zur Gebietsausweisung von "Natura 2000". In einem Schreiben von HR Hannes Zebinger, Umwelt und Raumordnung, Referat Naturschutz, Rechtliche Angelegenheiten in der Steiermärkischen Landesregierung, kommt man damit einer Anordnung der Europäischen Kommission nach. Demnach sei Österreich nicht seinen Verpflichtungen nachgekommen, "da es keine vollständige Liste aller potentiellen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt habe." Für eine fachliche Prüfung dieser Gebiete (ab 700 Metern Seehöhe: Bergmähwiesen und Bürstlingsrasen) werden deshalb Kartierungsarbeiten noch bis Ende Oktober vorgenommen. Zwar gab es Info-Veranstaltungen und besagtes Schreiben ist in den Gemeinden nachzulesen, dennoch stößt das unangemeldete Betreten sauer auf.

"Wie eine Enteignung"

"Kein Eigentümer wird befragt oder einbezogen, das fühlt sich wie eine Enteignung an", klagt Knaß an, bei dem sich schon viele Landwirte in dieser Angelegenheit gemeldet haben. Immerhin sind 550 Hektar an Bergwiesen und anteiligen Almflächen im Bezirk Deutschlandsberg zur Begutachtung freigegeben. Insgesamt sind 70 Grundeigentümer betroffen (da es mehr als 50 Eigentümer sind, gibt es auch keine Verständigung vor den Erhebungsmaßnahmen), davon 90 % bäuerliche Familienbetriebe mit Bergwiesen, die ohnehin bereits im Ö-Pool sind, eine freiwillige Vertragsvereinbarung für Steilmahd-Flächen. Knaß: "Diese Freiwilligkeit wäre auch im Rahmen der 'Natura 2000'-Kartierungen möglich gewesen."
Wesentliche Veränderungen werden bei einer Natura 2000-Verordung befürchtet, sodass z.B.: keine Ertragssteigerung mehr möglich sein könnte. Doch die Uhr tickt: "Für jene Gebiete, deren Eignung bereits festgestellt wurde bzw. ein Ergebnis in Kürze feststeht, sollte ein Gebietsvorschlag spätestens bis Ende September erfolgen. Für alle anderen Gebiete sollte die Meldung bis spätestens Ende 2015 erfolgen", heißt es in jenem Schreiben. Deshalb werden rund 20 Grundbesitzer im September bei den zuständigen Landesräten Johann Seitinger und Gerhard Kurzmann vorsprechen: "Bei Abschluss der Untersuchung hat die Landesregierung nämlich noch die Möglichkeit, über das Ausmaß zu bestimmen", hofft Karl Heinz Knaß auf eine geringflächige Umsetzung.

In folgenden Gemeinden werden derzeit Kartierungen durchgeführt:
Gressenberg, Schloßberg, Oberhaag, Wielfresen, Trahütten, Soboth, St. Oswald ob Eibiswald, Osterwitz, Hollenegg, Garanas und Deutschlandsberg.

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