Wo sind Brauchtumsfeuer im Bezirk GU erlaubt?
Auch in Graz-Umgebung sind zur zwei Mal im Jahr sogenannte Brauchtumsfeuer erlaubt, nämlich am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. "Beim Brauchtumsfeuer dürfen nur trockene biogene Materialien wie zum Beispiel Baumschnitt ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Sonst gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot", erklärt Wilhelm Himmel vom Land Steiermark. In folgenden Gemeinden darf nur ein Feuer entfacht werden: Felkirchen, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hart, Hausmannstätten, Kalsdorf, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka, Premstätten, Werndorf und Wundschuh. In den Fusions-Kommunen darf jeweils eines in den Alt-Gemeinden entfacht werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.