Die Seggys und E-Boards rollen an
So sieht es mit den gesetzlichen Regeln dieser neuen Verkehrsgeräte aus.
Gruppen oder Einzelgänger, die mit ihren Handys blindlinks über Straßen laufen, um Pokémon einzufangen, sind derzeit auf den Grazer Straßen allgegenwärtig. Doch nicht nur die Pokémon-Jäger sind unterwegs, jetzt im Sommer heißt es aufgepasst: Neben den klassischen Rad- und Skateboardfahrern werden auch immer mehr Hoverboards und Segways gesichtet. Doch wie ist es um die Sicherheit dieser neuen Verkehrsgeräte bestellt?
Die Kriterien
"Hoverboards oder sogenannte E-Boards fallen unter die Gruppe der fahrzeugähnlichen Spielzeuge, da die Mobilität nicht im Vordergrund steht. Sie sind gleich einzustufen wie Skateboards oder Microscooter", sagt Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Somit dürfen sie auch nur auf Gehwegen benützt werden. Im Gegenzug dazu stehen Segways einem Fahrrad um nichts nach. "Segways sind ernstzunehmende Verkehrsmittel", meint Kurt Fallast vom Institut für Straßen- und Verkehrswesen.
"Sie fallen in die gleiche Kategorie wie Fahrräder, da sie gewissen Kriterien entsprechen. So erreichen Segways etwa eine Geschwindigkeit von über 20 km/h und sind vor allem zur Fortbewegung gedacht", ergänzt Kaltenegger. "Damit sind sie als Fahrzeuge auf der Fahrbahn zugelassen." In Graz gibt es derzeit zwei Anbieter von Segway-Touren. Aber auch wer sich als Privatperson ein Segway kauft, darf damit laut Verkehrsamt die Straßen problemlos unsicher machen. Einzige Voraussetzung: Das Mindestalter muss zwölf Jahre betragen. "Grundsätzlich sind Segways oder Hoverboards nicht gefährlicher einzustufen als zum Beispiel Fahrräder. Auch gesetzlich sind sie ganz klar eingeordnet. Das Problem liegt eher darin, dass vielen diese Regeln nicht bekannt sind", meint Armin Kaltenegger.
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