Ein spannender Wahlsonntag
In 29 Gemeinden wird am 22. März im Bezirk Leibnitz gewählt.
Am Sonntag fallen die Würfel und am Nachmittag werden die Parteien Gewissheit haben, wie sich die Wählerschaft entschieden hat. Auch wenn es sich um keine Pflichtwahl handelt, sollte jeder von uns vom Wahlrecht Gebrauch machen. Wählen darf bei der Gemeinderatswahl jeder, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Aktives Wahlrecht ist das Recht der Wahlberechtigten zu wählen – vorausgesetzt, dass sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl haben österreichische Staatsbürger und Unionsbürger.
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Um sich für die Gemeinderatswahl als Kandidat aufstellen lassen zu können, muss man 18 Jahre alt sein. Für die Wahl zum Bürgermeister und Vizebürgermeister ist die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich.
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