Tankstellen in Bedrängnis

Wie sollen Betreiber von Tankstellen ihren Kunden klar machen, dass sie jetzt weniger Treibstoff verbrauchen sollen? | Foto: djd/Bosch
  • Wie sollen Betreiber von Tankstellen ihren Kunden klar machen, dass sie jetzt weniger Treibstoff verbrauchen sollen?
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(sv). So mancher Tankstellenbetreiber wird derzeit unruhige Nächte haben: Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes ab 1. 1. 2015 sind Energielieferanten sehr gefordert, nämlich Stromlieferanten ab 25 Millionen KWh sowie Tankstellen bzw. der Mineralölhandel ab einem Volumen von 2,5 Millionen Liter Treibstoff jährlich (1 Liter Treibstoff = 10 KWh): Sie werden gesetztlich dazu verpflichtet, 0,6 % ihrer jährlichen Energielieferungen im Vergleich zum Vorjahr einzusparen, also um 0,6% weniger Umsatz zu erzielen. Auf welchem Weg diese Einsparung erfolgen soll, ist dabei nicht geklärt. Wird diese Auflage nicht erfüllt, so fallen Ausgleichszahlungen von je 20 Cent je nicht eingesparter Kilowattstunde an bzw. für jeden nicht eingesparten Liter Treibstoff sind es 2 Euro. Bei Nichterreichung der Verpflichtung erfolgt eine Verwaltungsstrafe bis zu 100.000 Euro.

Noch mehr Auflagen

Zusätzlich gibt es die Auflage, dass 40% der Einsparung die Haushalte bzw. Endkunden betreffen müssen. Es gibt aber auch sehr komplizierte Anrechnungen, wie zum Beispiel Reifendruckkontrolle, Spritspartrainings sowie Investitionen rund um Solarenergie, Photvoltaik und LED Lampen, wenn sie in letzter Zeit erfolgt sind.

Es geht sich knapp aus

Für manchen Tankstellenbetreiber geht diese Rechnung nicht auf, wie für Ursula und Johannes Eybel ais Aibl, die in dieser Verordnung einen massiven Eingriff in den freien Markt sehen: "Mit 2,5 Millionen Liter sind hier relativ kleine Tankstellen betroffen, die gerade noch wirtschaftlich zu führen sind. Mit vier Mitarbeitern noch kundennahe Dienstleitungen zu setzen und auch noch zu dokumentieren, sowie an die neu zu schaffende Verwaltungsstelle zu melden, ist vielleicht doch etwas zuviel des Guten!" Mit den "ruinösen" Strafzahlungen sei zu befürchten, dass die Preise für Arbeitnehmer steigen werden, noch bevor die geplante Steuerreform in Kraft tritt.

Preiserhöhungen möglich

Angefragt hat die WOCHE auch bei der Diskonttankstelle Kaier GmbH in Söding, wo man sich bis dato vollig uninformiert fühlt: "Wir als Unternehmer haben keine Möglichkeit, uns gegen solche Gesetze zu wehren. Allerdings ist es fraglich, ob unsere Tankstelle, wenn wir die Kunden darauf aufmerksam machen müssen, nicht zu viel zu tanken, bestehen bleiben kann. Außerdem gilt zu beachten, dass es letztendlich wieder den Letztverbraucher treffen wird, da die Kosten ja nicht vom Unternehmer allein getragen werden können, sondern es wiederum zu Preiserhöhungen kommen muss", betont Anita Kaier.
An gleich zehn Standorten ist das Treibstoffparadies Kohlhammer vertreten, u. a. in Leibnitz, Deutschlandsberg, Bad Gams, Groß St. Florian und Köflach.
"Die Situation wird für uns Mittelständler schwierig. Mit unseren zehn Tankstellen, von denen manche über und manche unter der Marke von 2,5 Millionen Liter Treibstoff jährlich liegen, wird dennoch alles zusammengerechnet. Das bedeutet eine massive Wettbewerbsverzerrung gegenüber Betreibern mit einem Standort, der vom Gesetz ausgenommen ist", so Kurt Kohlhammer.

Im leeren Raum

"Derzeit schweben wir im luftleeren Raum, und das, obwohl mit 1. Jänner das Gesetz umzusetzen ist", so Jürgen Roth, Bundesobmann des Fachverbandes des Energiehandels. Damit kritisiert er, dass nicht nur eine Monitoringstelle fehlt, sondern auch ein Methodendokument und die Umsetzungsverordnung. Damit aus dem Energieffizienzgesetz kein "Energie-in-effizienzgesetz" werde, sind dringend Maßnahmen im Verkehrsbereich zu setzen.

Lösung: Treibstoffveredelung

Dazu macht sich Jürgen Roth für die Freigabe eines Effizienztreibstoffes stark: "Das ist derzeit die einzige Lösung. Dieser Treibstoff ist eine Veredelung, vorerst einmal für den Diesel. Ich sehe darin eine Win-win-Situation: Der Kunde könnte nämlich mit diesem Treibstoff um 3 bis 4 % weiter bei fast gleich bleibendem Preis fahren, woraus sich automatisch eine Einsparung für die Tankstellenbetreiber ergeben würde. Wenn der Kunde danach fragt, wird dieser Effiziensztreibstoff auch bald im Großteil der Tankstellen angeboten werden, auch bei jenen, die vom Energieeffizienzgesetz nicht betroffen sind. Die Entwicklung für diesen Effizienztreibstoff ist bereits gut gediehen, jetzt geht es nur noch um die Freigabe, die sich in den nächsten Wochen entscheiden wird."

Leitfaden zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

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