Petitionsausschuss - Möglichkeit zu mehr Bürgerbeteiligung

Der Petitionsausschuss ermöglicht mehr Bürgerbeteiligung. | Foto: Land Tirol
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Petitionsausschuss - Anlaufstelle für Sorgen der BürgerInnen

Der Petitionsausschuss bietet TirolerInnen die Möglichkeit sich rasch und einfach an den Ausschuss zu wenden. Insgesamt wurden in den letzten 2 1/2 Jahren 51 Petitionen eingebracht. Für die Petitionen gibt es keine Mindestanzahl an Unterschriften. Dennoch wurden einige der Petitionen von über 1000 Menschen unterstützt. Darunter fiel auch die Petition zu den Bergrettungsübungen im Nationalpark Hohe Tauern. Die Demokratie in Tirol ist mit diesem Ausschuss moderner und offener geworden, so Andreas Angerer von den Grünen.

Auch Einzelanliegen können eingebracht werden

In den Petitionsausschuss können auch Einzelanliegen eingebracht werden. Wichtig ist, dass das jeweilige Anliegen auch in die Zuständigkeit des Landes fällt. Petitionen bzw. Einzelanliegen können per Post, per Mail oder auch per Fax eingereicht werden.
Somit haben TirolerInnen die Möglichkeit aktiv das Geschehen in Tirol mitzugestalten. "Tirol nimmt damit österreichweit eine Vorreiterrolle ein. In keinem anderen Bundesland ist es so einfach, seine Anliegen direkt an die Landespolitik heranzutragen“, unterstreicht LA Kathrin Kaltenhauser.

Das Ziel ist noch mehr direkte Beteiligung durch die TirolerInnen

Vielen TirolerInnen ist noch nicht bewusst, welche Möglichkeiten der Petitionsausschuss für jeden einzelnen bietet. Die BürgerInnen müssen noch mehr für die direkte Beteiligung begeistert werden, so Kathrin Kaltenhauser. Auch Andreas Angerer erklärt, dass der Ausschuss noch breitenwirksamer werden müsse. „Wir sind noch nicht dort, wo wir sein möchten. Aber neue Instrumente der Demokratie benötigen Zeit. Das kann nicht von heute auf morgen gehen“, sagt Angerer.

Fakten zum Petitionsausschuss
Gleich nach der Landtagswahl im April 2013 haben die Tiroler Volkspartei und die Grünen die Einrichtung eines Petitionsausschusses beschlossen. Innerhalb dieses Ausschusses werden alle eingebrachten Petitionen - auch mit den Einbringern - diskutiert. Bei Bedarf werden weitere Auskunftspersonen angehört. Der Einbringer bzw. die Einbringerin der Petition wird im Anschluss über den Ausgang bzw. das weiter Vorgehen informiert.
Weitere Informationen unter www.tirol.gv.at/landtag/petitionen/
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