Mindestsicherung für Asylwerber erst nach 3 Jahren

Mindestsicherung neu: Franz Gosch (l.) und Franz Haberl von den Christgewerkschaftern wollen das System reformieren. | Foto: FCG
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Die Botschaft ist eine ganz klare: "Bei der Mindestsicherung soll es einen Vorrang für jene geben, die bereits Beiträge in das Sozialversicherungssystem geleistet haben", sagen Franz Gosch und Franz Haberl, die Spitze der steirischen FCG (Fraktion Christlicher Gewerkschafter).
Damit sollen in einem ersten Schritt neu ins Land gekommene Asylwerber von dieser Leistung ausgeschlossen werden. „Wir wollen keine Kürzung der Mindestsicherung, aber wenn noch nie Beiträge in das österreichische Sozialversicherungssystem geleistet wurden, müssen andere Instrumente greifen", führt Haberl dazu aus. Und Gosch hofft, dass dadurch auch die Akzeptanz der Mindestsicherung steigt. "Wir wollen damit aber auch deutlich machen, dass Sozialsysteme keine Einbahnstraße sind."

Integrationsunterstützung für Asylwerber

„Für Asylberechtigte fordern wir, da dieser Personenkreis üblicherweise noch keine Beiträge in unser Sozialversicherungssystem geleistet hat, anstelle der Mindestsicherung eine Integrationsunterstützung." Wie soll das funktionieren? "Diese soll an bestimmte messbare Integrationsleistungen geknüpft sein", so Gosch. Dazu gehören aus seiner Sicht unter anderem der Spracherwerb, Ausbildungen um eine Erwerbsfähigkeit zu erlangen, Akzeptanz der Werte des Gastlandes, Unbescholtenheit und somit die Einhaltung sämtliche Grund- und Freiheitsrechte.

Keine Integration, kein Geld

Gosch hofft, dass nach spätestens drei Jahren die Integration so weit erfolgt ist, dass ein Eintritt in den Arbeitsmarkt möglich wird. Und wenn nicht? "Bei Integrationsverweigerung oder mangelndem Integrationswillen soll nur mehr die Grundversorgung ausbezahlt werden." Und wie lange? "Bis zum Weggfall des Asylgrundes", sehen die FCG-Gewerkschafter die Notwendigkeit bessere Instrumente mit dem Ziel schnellerer Integration zu schaffen.

Infos:

Grundversorgung (Vollversorgung):
Die Quartiergeber erhalten einen Tagsatz von 19 Euro für Unterbringung und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag).
Die Asylwerber erhalten 40 Euro im Monat an Taschengeld. Dazu kommen Bekleidungshilfe und Krankenversicherung.

Die Mindestsicherung beträgt 837,76 Euro.

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