Bundespräsidenten-Stichwahl muss wiederholt werden

Dem Einspruch der FPÖ wurde stattgegeben.
  • Dem Einspruch der FPÖ wurde stattgegeben.
  • hochgeladen von Patrick Dully

Um 12 Uhr gab der Verfassungsgerichtshof bekannt, dass die Stichwahl zur Wahl des Bundespräsidenten wiederholt werden muss. Ein genaues Datum zur Wahlwiederholung ist noch nicht bekannt. Damit wurde dem Einspruch der FPÖ bezüglich einer rechtswidrigen vorzeitigen Briefwahl-Auswertung beziehungsweise der Stimmabgabe von Jugendlichen, die noch nicht wahlberechtigt waren, stattgegeben.

Mehr zum Thema:
*Live-Ticker zur Wahlanfechtung 2016
*BP-Wahl 2016: In diesen Bezirken gab es Unregelmäßigkeiten

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.