Ein Spießrutenlauf an Behördenwegen
Die Errichtung eines neuen Weingartens ist laut Gesetz an viele Auflagen und Behördenwege gebunden wie auf Anfrage der WOCHE der Landesweinbaudirektor Werner Luttenberger informiert. "Grundsätzlich gilt in der EU ein Auspflanzungsverbot für Wein, wobei in der Steiermark deshalb mehr Wein geplanzt wird, weil österreichweit der Anteil eher rückläufig ist", erklärt Dir. Luttenberger verständlich. Letztendlich regelt das Land Steiermark die Auspflanzung neuer Weingärten. Leben dem Landesweinbaugesetz gibt es noch eine Reihe vieler weiterer Auflagen wie u.a. das Naturschutzrecht oder Auflagen, die den Naturpark Südsteiermark betreffen. Ist eine Rodung von Wäldern erforderlich, sind weitere forstrechtliche Auflagen zu erfüllen, wobei um eine Rodungsgenehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft anzusuchen ist. Stichwort Pflanzenschutz: "Egal wie auch immer, ohne Pflanzenschutzmittel kann man auch im Weinbau Krankheiten nicht in den Griff bekommen", so Dir. Luttenberger, der den aktuellen Fall, den der grüne Biobauer Thomas Waitz zum Anlass nimmt, um die Errichtung neuer Weingärten zu diskutieren, nicht persönlich kennt.
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