Chance B übergibt Deklaration an Sozialminister Hundstorfer
2006 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz vom Nationalrat beschlossen. Seit damals haben sich die Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung dramatisch verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit unter dieser Zielgruppe wuchs um 124% – gegenüber 59% generell.
Diese Ungleichheit am Arbeitsmarkt stellt die Gleisdorfer Deklaration „Chancenlos – trotz Chancengleichheit“ dar und bringt effektive Konzepte zur Arbeitsintegration auf den Punkt. Das Dokument wurde an Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer übergeben. Die Positionen werden von Bundesbehindertenanwalt Erwin Buchinger und ÖAR-Präsident Klaus Voget unterstützt.
Chancenlos – trotz Chancengleichheit
Die Deklaration „Chancenlos – trotz Chancengleichheit“ wurde bei der gleichnamigen Tagung der Chance B im Juni 2015 erstellt. 220 mitwirkende Experten aus ganz Österreich haben konkrete Forderungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung formuliert. Ziel der Forderungen ist, der steigenden Arbeitslosenzahl unter Menschen mit Behinderung entgegen zu wirken. Inzwischen steht das wichtige Dokument in vielen Gremien, wie Interessensvertretungen und Dachverbänden, vor der Beschlussfassung. Online wurde die Deklaration bereits 600 Mal unterzeichnet.
Übergabe an Sozialminister Rudolf Hundstorfer
Gemeinsam mit Erwin Buchinger (Bundesbehindertenanwalt), Klaus Voget (ÖAR-Präsident) und Franz Wolfmayr (EASPD Präsident) übergab Chance B-Geschäftsführerin Eva Skergeth-Lopič am vergangenen Montag die Deklaration an Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer. „Vor diesem Hintergrund dürfen erfolgreiche Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht gekürzt - sondern müssen verstärkt werden! Konzepte für Menschen mit Behinderung müssen unter Einbindung ihrer Interessensvertretungen entwickelt und intensiviert werden!“ lautet die Grundposition der Deklaration und diese stand im Mittelpunkt des Arbeitsgesprächs.
In einer ersten Reaktion sprach Minister Rudolf Hundstorfer über seine zuletzt präsentierte „Ausbildungspflicht bis 18“ und betonte den damit einhergehenden Rechtsanspruch, der auch für Menschen mit Behinderung gilt. Als Umsetzungsinstrumente waren die NEBA-Leistungen des Sozialministeriumsservice wie „Jugendcoaching“, „Berufsausbildungsassistenz“ und der aktuelle Ausbau der „Produktionsschulen“ angesprochen, deren Finanzierung in den Budgetpfaden für die Folgejahre gesichert sei.
Zentrale Forderung
Menschen mit Behinderung müssen wieder im AMS Zielekatalog Aufnahme finden.
Die Arbeitslosigkeit steigt unter Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen doppelt so stark. Der Bundesminister bestätigte eine zentrale Forderung der Deklaration und bezeichnete sie als wirkungsvolle Maßnahme: Menschen mit Behinderung müssen wieder im Zielekatalog des Arbeitsmarktservice verankert werden. „Nur durch eine klare Schwerpunktsetzung und durch konkrete AMS Ziele – am besten ab 2017 – können tatsächlich Wirkungen erreicht werden“, unterstrich Erwin Buchinger.
ÖAR Präsident Klaus Voget fand klare Worte zum zweiten Schwerpunktthema: „Der Begriff arbeitsunfähig darf keine diskriminierenden Folgen haben!“ Menschen mit schwerer Behinderung, die als „arbeitsunfähig“ gelten und die in die Kompetenz der Länder fallen, sollen entsprechend der UN-Konvention mittelfristig Zugang zum Regelarbeitsmarkt bekommen. Die regionalen Beratungs- und Betreuungsstrukturen des AMS müssen für alle Menschen zur Verfügung stehen.
Die Chance B Positionen finden breite Zustimmung
Im Rahmen der Tagung „10 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - 10 Jahre Behindertenanwalt“ am 14. und 15. Jänner 2016 in Wien wurde ein ganzer Katalog an Herausforderungen zu den Themen Bildung, Arbeit und Rechtssicherheit präsentiert. Zum Thema „Armutsvermeidung durch Arbeit“ zitierte Dr. Erwin Buchinger die Gleisdorfer Deklaration als fachlich profunde Darstellung von Positionen und machte eine Forderung noch einmal deutlicher: „Am Arbeitsmarkt ist die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung auszubauen. Es muss das Ziel formuliert werden, dass die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen jedenfalls nicht stärker steigen darf als die generelle Arbeitslosigkeit.“
Weitere Schritte geplant
Für die weitere Beratung der umfassenden Vorschläge aus der Deklaration wurde vom scheidenden Minister der nächste konkrete Schritt eingeleitet. „Damit wir in diesem Thema vorankommen“, stellte Rudolf Hundstorfer die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in Aussicht. Der Termin für das erste Arbeitsgespräch im Ministerium ist bereits fixiert.
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