Corona-Virus in Österreich
Ausgangsbeschränkung, Spielplätze & Sportplätze zu – alle Lokale müssen ab Dienstag schließen
Ö. Bundeskanzler Sebastian Kurz gab in einer Nationalrats-Sondersitzung am 15. März weitere verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bekannt: Es werden alle Spiel- und Sportplätze geschlossen, zudem müssen sämtliche Lokale und Restaurants ab Dienstag, 17. März, komplett schließen. Auch ein Versammlungsverbot kündigte der Bundeskanzler an. Die Wohnung oder das Haus sei nur in Ausnahmefällen zu verlassen. "Wenn sie sich die Beine vertreten wollen, dann tun sie das alleine oder nur mit den Menschen, mit denen sie zusammenleben", so Kurz.
Ausgangsbeschränkung – nur drei Ausnahmen
Grundsätzlich dürfe ab Montag, 16. März, Haus oder Wohnung in ganz Österreich nicht mehr verlassen werden. Es gäbe, so der Kanzler, nur der Ausnahmen für dieses Gebot: 1) Um zur Arbeit zu gelangen, so diese nicht aufschiebbar ist, 2) um notwendige Besorgungen zu erledigen, also etwa Lebensmittel einzukaufen, und 3) anderen Menschen zu helfen, die dies selbst nicht können.
Die Bundesregierung plant zudem ehemalige Zivildiener zu rekrutieren, um sie im Sanitäts- und Pflegebereich einzusetzen. Alljene, die aktuell Zivildienst leisten, könnten länger zur Dienstleistung verpflichtet werden. Darüber hinaus werde auch die Miliz mobilisiert, kündigte Kurz an.
Versorgungssicherheit gewährleistet
Einmal mehr betonte der Bundeskanzler, dass die Versorgungssicherheit der Republik gewährleistet sei. Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben weiterhin geöffnet. Vizkanzler Werner Kogler kündigte an, dass man alles tun werde, um größere Menschenansammlungen zu unterbinden, falls das nicht freiwillig passiere. Vereine und Organisationen, die sich nicht daran halten, könnten sich in Zukunft "von Förderungen verabschieden".
Ausgangssperre in Tirol
Noch schärfere Maßnahmen wurden für das gesamte Bundesland Tirol erlassen: Das Land verhängte defacto eine Ausgangssperre. Ohne triftigen Grund darf ab sofort niemand mehr Haus oder Wohnung verlassen. Ausnahmen gelten für den Einkauf von Lebensmitteln, Arzneien, den notwendigen Weg zum Arbeitsplatz und andere, unbedingt notwendige, Besorgungen.
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