Alpen-Adria-Universität
Impf- und Testmöglichkeiten direkt am Campus
In wenigen Tagen startet das neue Studiensemester. An der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt wurden nun die Regeln bekannt gegeben: 3G-Regelung, FFP2-Maskenpflicht, 50-prozentige Auslastung der Lehrveranstaltungen und Test- und Impfmöglichkeiten am Campus.
KLAGENFURT. "Unser Ziel ist es, so viele Lehrveranstaltungen wie möglich in Präsenz durchzuführen", heißt es in einem Brief, den die Studierenden heute von der Alpen-Adria-Universität erhalten haben. In dem Schreiben wurden auch die COVID-Maßnahmen für das anstehende Wintersemester im Detail präsentiert. Seminare und Hörsäle werden demnach zu maximal 50 Prozent ihrer Kapazität belegt sein. Bei höherer Teilnehmerzahl wird es unter Umständen eine Mischung aus Präsenz- und Digital/Hybridlehre geben. Vorlesungen mit einer Anmeldezahl von über 200 werden ausschließlich online abgehalten.
Testcontainer & Impfstraße
Für alle Personen, die sich in den Gebäuden der Universität aufhalten, gilt die 3G-Regel, wobei sogenannte Wohnzimmertest nicht akzeptiert werden. Außerdem ist eine FFP2-Maske verpflichtend, außer an den Sitzplätzen. Um den Studierenden das Testen zu erleichtern, eröffnet am 1. Oktober am Westparkplatz beim Vorstufengebäude ein Testcontainer. Dort kann man sich in der Zeit von 7 bis 19 Uhr - auch ohne e-Card - testen lassen. Mit einer einmonatigen Übergangsfrist wird für manche sensiblen Bereiche am 1. November eine 2G-Regelung (geimpft, genesen) gelten. Dies betrifft etwa Veranstaltungen, die nicht direkt der Lehre zugeordnet sind. Für Sportkurse am USI gilt aufgrund der erhöhten Aerosolbelastung bereits ab 1. Oktober die 2G-Regel. Ebenso für praktische Lehrveranstaltungen im Unterrichtsfach Sport und Laborübungen. Am 1., 4. und 5. Oktober kann man sich am Campus (im Omansaal) auch ohne Voranmeldung mit Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson impfen lassen. Auch die Zweitimpfungen werden am Campus verabreicht.
Konsequenzen
"Nur wenn wir uns alle an die COVID-Maßnahmen halten, können wir einen guten Infektionsschutz gewährleisten", heißt es in dem Schreiben, in dem auch auf die Konsequenzen bei Nichteinhaltung hingewiesen wird. Beim ersten Verstoß gegen die 3G-Regel droht ein Hausverweis, im Wiederholungsfall sogar der Ausschluss vom Studium für das laufende Semester. Letzteres gilt auch für jene, die sich trotz positiver Testung oder Quarantänepflicht an der AAU aufhalten.
Contact-Tracing im Hörsaal
Hörsäle und Seminarräume wurden mittlerweile mit QR-Codes ausgestattet, so dass sich die Studierenden bequem via Smartphone registrieren können und so das Contact-Tracing im Notfall erleichtern.
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