Überstunden nicht ausbezahlt
AK Burgenland: Lkw-Fahrer verliert Geld wegen Verfallsfristen
- Achtung Verfallfristen, warnt die AK Burgenland und rät Arbeitnehmenden, sich rechtzeitig an die AK zu wenden.
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Die Arbeiterkammer (AK) Burgenland warnt aus gegebenem Anlass vor Verfallfristen bei Überstunden. Ein burgenländischer Lkw-Fahrer wurde nach knapp einem Jahr gekündigt, nachdem er zahlreiche Überstunden geleistet hatte, welche nicht ausbezahlt wurden. Die AK nahm sich dem Fall des Lkw-Fahrers an, konnte jedoch nur einen Teil der Ansprüche geltend machen.
BURGENLAND. Die AK Burgenland warnt: "Achtung vor Verfallsfristen". Aufgrund der kurzen dreimonatigen Verfallsklausel im Kollektivvertrag konnte nur mehr ein Teil der Ansprüche im Fall des burgenländischen Lkw-Fahrers erfolgreich geltend gemacht werden, ein Großteil ging jedoch verloren.
- Die AK Burgenland berät und unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung von Entgeltansprüchen – auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
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„Weil Verfallsklauseln Ansprüche schon nach wenigen Monaten zunichtemachen, verlieren Beschäftigte oft Geld“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Der genannte Lkw-Fahrer war rund ein Jahr bei einem Transportunternehmen beschäftigt, bevor er von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde. Nach Ende des Dienstverhältnisses wandte er sich an die AK Burgenland.
Achtung Verfallsfristen: Lkw-Fahrer wandte sich an AK
Die AK stellte fest, dass dem Lkw-Fahrer zustehende Ansprüche, insbesondere das Entgelt für geleistete Überstunden, nicht bezahlt wurden. Diese konnten mithilfe der AK-Expertinnen und Experten jedoch nur mehr zum Teil eingefordert werden – der Grund: der Kollektivvertrag sah eine dreimonatige Verfallsfrist vor. Wegen dieser ging dem Dienstnehmer viel Geld verloren.
- In einem konkreten Fall erhielt ein Mann nach AK-Intervention noch 280 Euro.
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Konkret erhielt der Mann nach AK-Intervention noch 280 Euro, hätte jedoch deutlich mehr bekommen, wenn er seine Ansprüche früher und fristgerecht eingefordert hätte, erklärt die AK ferner.
In diesem Zusammenhang wird erklärt, dass Verfallsklauseln in Kollektivverträgen alle arbeitsrechtlichen Ansprüche betreffen können – auch geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden. Werden Ansprüche nicht innerhalb der festgelegten Verfallsfrist und in der vorgeschriebenen Form (meist schriftlich, etwa per eingeschriebenem Brief) beim Arbeitgeber eingefordert, können sie nach Ablauf weniger Monate nicht mehr eingeklagt werden. Die Fristen und Formvorgaben unterscheiden sich je nach Kollektivvertrag, daher ist es wichtig, diesen rechtzeitig zu prüfen und offene Forderungen fristgerecht geltend zu machen.
Viele Arbeitnehmende kennen diese Regeln nicht oder fühlen sich überfordert. Die AK berät und unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung von Entgeltansprüchen – auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
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