Bezirk Amstetten
10 syrische Flüchtlinge: Schlepper zu zwei Jahren Haft verurteilt
Mit einer rührenden Geschichte rechtfertigte ein 24-jähriger Schlepper am Landesgericht St. Pölten sein Verbrechen, nachdem er am 3. August dieses Jahres mit zehn syrischen Flüchtlingen in einem Klein-Lkw auf der Westautobahn im Bezirk Amstetten erwischt worden war.
BEZIRK AMSTETTEN, Der Fahrzeuglenker, selbst etwa zwei Monate zuvor aus Syrien geflüchtet und in Deutschland als anerkannter Asylbewerber registriert, versuchte zunächst einer Verkehrskontrolle zu entgehen, indem er sein Fahrzeug vorzeitig auf dem Pannenstreifen anhielt und zu Fuß über die Autobahn flüchtete. Mithilfe einer Drohne konnte er jedoch bald danach in einem Waldstück entdeckt und verhaftet werden.
Zur Fahrt gezwungen
Zunächst bestritt er, der Lenker gewesen zu sein, aufgrund eines DNA-Treffers bekannte er sich im Prozess allerdings schuldig. Demnach sei er zu dieser Fahrt gezwungen gewesen, zumal sein Bruder, der ebenfalls mittels Schleppern nach Deutschland nachkommen wollte, plötzlich verschollen war. Er habe selbst nach Ungarn fahren müssen, um den Schlepper seines Bruders zu treffen. Dieser habe ihm ein Video gezeigt, auf dem sein Bruder gefoltert wurde.
„Sie wollten noch mehr Geld“
, erklärte er. Er hatte die Wahl zwischen 4.000 Euro oder die syrischen Flüchtlinge nach Deutschland zu bringen. Das Geld habe er nicht gehabt, daher wählte er die Schlepperfahrt. Wo sein Bruder jetzt sei, wisse er nicht und Geld habe er für diese Fahrt auch nicht bekommen.
Der Richter klärte ihn auf, dass so eine Fahrt dennoch ein Verbrechen sei, von dem er gewusst habe, dass eine große kriminelle Vereinigung dahinterstehe.
„
Er hat es nur aus Sorge um seinen Bruder gemacht“
, argumentierte die Verfahrenshelferin des Angeklagten. Er habe gewusst, dass er mit seiner Ausreise aus Deutschland auch seinen Asylstatus verwirkt, ergänzte sie und verwies auf das reumütige Geständnis des bislang Unbescholtenen.
Geständnis aufgrund der Beweislage
Der Schöffensenat verurteilte den Syrer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die der Richter angesichts des Strafmaßes von bis zu zehn Jahren als durchaus moderat bezeichnete. Ob die Story mit dem Bruder stimme, könne er nicht sagen, ein Geständnis habe der Schlepper jedoch erst aufgrund der erdrückenden Beweislage abgelegt, begründete Herr Rat das nicht rechtskräftige Urteil, zu dem der Beschuldigte vorerst keine Erklärung abgab.
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