Verhandlung
21-Jähriger von Vergewaltigungsversuch in Amstettner Lehrlingsheim freigesprochen
21-Jähriger von Vergewaltigungsversuch im Lehrlingsheim freigesprochen
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Nötigung, Körperverletzung und versuchte Bestimmung zur Falschaussage blieben von einem Prozess am Landesgericht St. Pölten, in dem sich ein 21-jähriger Lehrling ursprünglich wegen versuchter Vergewaltigung zu verantworten hatte.
Im Lehrlingsheim in Amstetten
Sex sei nicht am Programm gestanden, behauptete der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag, als er den Verlauf eines Abends schilderte, wo er in einem Lehrlingsheim in Amstetten unter die Decke einer 16-jährigen Schülerin wollte, nachdem man gemeinsam mit Kollegen eine feuchtfröhliche Lokaltour hinter sich hatte.
Lehrling biss zwei Mal zu
Als ihn die Schülerin zurückwies, drückte er sie nieder, hielt ihre Hände fest und biss sie in den Unterarm. Auch die zu Hilfe eilende Zimmerkollegin bekam die Zähne des Beschuldigten im Nackenbereich zu spüren. Zuletzt drängte er noch einen Mitschüler zu einer Falschaussage vor der Polizei. „Weil er Angst hatte, aus der Schule zu fliegen“, begründete Verteidiger Robert Lattermann.
Keine sexuellen Handlungen
Das nicht rechtskräftige Urteil mit fünf Monaten Bewährungsstrafe begründete Richter Markus Grünberger damit, dass sich im Beweisverfahren ergeben habe, dass es zu keinerlei unsittlichen bzw. sexuellen Handlungen gekommen sei. „Vom Vergewaltigungsversuch sind wir weit weg“, so der Vorsitzende. Der Lehrling habe im Vergleich zu anderen Angeklagten einen sehr positiven Eindruck hinterlassen und sei bislang unbescholten. Mildernd habe sich auch das Geständnis auf die Strafe ausgewirkt, wobei der Lehrling zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Alkoholisierung deutlich enthemmt gewesen sei. Privatbeteiligtenvertreter Hans-Peter Pflügl wurde mit weiteren Schmerzensgeldforderungen der Schülerin auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Von ursprünglich 3.000 Euro wurden seitens des Beschuldigten bereits 1.500 beglichen.
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