Vor Gericht
Amstettner soll mit 3,09 Promille in Nachbarwohnung Feuer gelegt haben
Mit 3,09 Promille nach zumindest 15 G'spritzen soll ein 39-Jähriger in der Amstettner Wohnung eines Nachbarn Feuer gelegt und damit einen Schaden von 80.815 Euro verursacht haben. – Urteil nicht rechtskräftig.
BEZIRK AMSTETTEN. (ip) „Nicht schuldig“, so seine Erklärung zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner am Landesgericht St. Pölten.
Erinnerungslücken beim Angeklagten
Er habe bereits zuvor seinem Nachbar beim Ausräumen der Wohnung geholfen und als dieser im März dieses Jahres schon häufig in seinem neuen Domizil war, habe er ihm zum Aufräumen die Schlüssel für die Wohnung überlassen. Am 23. März habe er sich zwar dort aufgehalten, sei danach aber in seine eigene Wohnung im ersten Stock gegangen. An viel mehr könne er sich aber nicht erinnern, nicht einmal an das Auftauchen der Polizei, die bereits vor der Brandalarmierung zur Wohnung des Nachbarn gerufen worden war, da dort angeblich jemand randaliere.
Die Beamten trafen keine Person an, hatten sich Zutritt jedoch mit dem Schlüssel des 39-Jährigen verschafft und diesen auch wieder bei ihm abgeliefert. Wärmequelle war am Brandherd im Wohnzimmer nicht zu sehen.
Vor Beamten, die nach dem Brandalarm abermals vor Ort waren, behauptete der stark Alkoholisierte, dass er in seiner Wohnung plötzlich einen „Tuscher“ gehört habe und in Panik aus seinem Fenster gesprungen sei. Das Feuer? „Kann ich mir selbst nicht erklären“, beteuerte er vor Gericht.
Bereits einschlägige Vorstrafen
Verteidiger Hannes Huber betonte: „Wir kennen die Brandursache nicht!“ Dass sein Mandant das Feuer gelegt habe, sei rein spekulativ, zumal keine Spuren von Brandanhaftungen bei ihm festgestellt werden konnten. Gutachter Dietmar Jünger schloss die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt aufgrund der starken Alkoholisierung aus und empfahl eine Therapie bezüglich des durchaus vorhandenen Alkoholproblems.
Kirchner wies darauf hin, dass es sich jedenfalls um Brandstiftung gehandelt habe und außer dem Angeklagten keiner unmittelbar zuvor in der Wohnung gewesen sei. Darüber hinaus sei der 39-Jährige bei seinen sieben Vorstrafen auch bereits zweimal wegen Brandstiftung verurteilt worden, obwohl dies bereits mehr als zehn Jahre zurückliege.
Urteil: Bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten
„Für mich besteht kein Zweifel, dass Sie den Brand verursacht haben“, meinte der Richter, der vermutete, dass das Feuer sogar mit Vorsatz gelegt wurde. Er verurteilte den derzeit arbeitslosen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und der vollen Schadensgutmachung. Während der dreijährigen Probezeit ordnete er Bewährungshilfe und Alkoholtherapie an.
Im Zusammenhang mit einer Körperverletzung führte die unglaubwürdige Aussage des vermeintlichen Opfers zu einem Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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