Asylwerber rastete bei Festnahme im Bezirk Amstetten aus
Extrem habe sich der 23-Jährige gegen die Festnahme gewehrt, sich verkrampft und ausgehaut.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Als es im vergangenen Jänner in einer Asylunterkunft im Bezirk Amstetten zu einem heftigen Streit zwischen zwei Bewohnern kam und von einem Messer die Rede war, rückten Polizeibeamte aus und nahmen in der Folge einen vorerst noch ruhigen Pakistani mit. Auch ein Blut verschmiertes Messer wurde sichergestellt.
Pakistani rastete aus
Einem Zeugen zufolge habe der 23-jährige Asylwerber gedroht, ihn mit einem Messer „zu schlagen“. Ob diese Drohung gefallen war, konnte im Prozess am Landesgericht St. Pölten nicht geklärt werden. Zu den weiteren Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer zeigte sich der Pakistani nur bedingt geständig. Mehrere Polizeibeamte schilderten jedoch übereinstimmend, wie der Beschuldigte auf der Dienststelle plötzlich völlig ausrastete, als er mit dem sichergestellten Messer konfrontiert wurde.
Geschrien wie Wahnsinniger
Zunächst habe er „geschrien wie ein Wahnsinniger“, meinte einer der Beamten. Versuche, ihn zu beruhigen, scheiterten. „Als wir feststellten, dass es gefährlich wird, haben wir die Festnahme ausgesprochen“, erklärte ein weiterer Zeuge. Extrem habe sich der Asylwerber gegen die Festnahme gewehrt, sich verkrampft und mit den Füßen ausgehaut. In der Arrestzelle wurde er immer aggressiver, wodurch ein Beamter Abschürfungen erlitt. Alleine gelassen schlug er gegen das Zellenfenster, stieg auf eine Holzpritsche und trat gegen die Fensterverriegelung, die dabei kaputt ging.
Fehlende Erinnerungen
Mehrfach versuchte Richterin Doris Wais-Pfeffer den Sachverhalt zu klären, da der Beschuldigte bestritt, bei der Auseinandersetzung mit dem Mitbewohner, der wie ein Bruder für ihn sei, ein Messer in der Hand gehabt zu haben. Blutspuren am Angeklagten selbst stammten von einem zerbrochenen Trinkglas, das er zu heftig auf einen Tisch gestellt habe. An die Vorfälle bei der Polizei könne er sich nicht erinnern.
„Was die Polizei sagt, stimmt. Die waren auch nicht betrunken so wie ich“, meinte er.
„So bin ich nicht!"
Als „Ausnahmesituation“ bewertete die Verteidigerin das Verhalten ihres Mandanten, der aus Angst um sein Asylverfahren in Panik geraten sei, als er mit dem Messer konfrontiert wurde. Zu seinem Verhalten, das er auf seine Alkoholisierung zurückführte, meinte der Pakistani: „So bin ich nicht! Ich würde so was niemals sagen.“
Das Urteil für den 23-Jährigen
Zur gefährlichen Drohung in der Unterkunft meinte der Staatsanwalt, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht reichten. Dem entsprach auch die Richterin und verurteilte den 23-Jährigen nur wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten mit Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit (nicht rechtskräftig).
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