Mostviertler Ex-Finanzler muss weiter zittern
Sieben Stunden dauerten diesmal die Zeugeneinvernahmen im Prozess gegen einen ehemaligen Finanzbeamten aus dem Mostviertel, dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft vor allem den Missbrauch der Amtsgewalt vorwirft.
MOSTVIERTEL. Coronabedingt waren nicht alle Zeugen erschienen, daher vertagte der St. Pöltner Richter Andreas Beneder den Prozess auf Anfang März.
Bereits im Mai vergangenen Jahres standen zwei ehemalige Finanzbeamte aus dem Mostviertel, sowie ein Bankangestellter in dieser Causa vor Gericht. Alle drei Beschuldigten nahmen damals das Diversionsangebot des Richters an. Während für zwei Angeklagte nach Bezahlung ihrer Geldbuße die Sache erledigt war, erhob die Korruptionsstaatsanwaltschaft Einspruch gegen das diversionelle Vorgehen bei dem 49-jährigen Erstangeklagten.
USB-Stick im Klo versenkt
Im November 2021 musste sich der Ex-Finanzler nochmals den Fragen des Gerichts stellen (die Bezirksblätter berichteten). Auch damals zeigte er sich zum Vorwurf der Unterdrückung eines Beweismittels geständig, nachdem er im Zuge einer Hausdurchsuchung einen USB-Stick, seiner Aussage nach aus privaten Gründen, im Klo versenkte. Im Zusammenhang mit unerlaubten Abfragen von Daten aus dem System des Finanzamtes meinte der Beschuldigte: „Das war gang und gäbe und das haben auch meine Vorgesetzten gewusst!“
Abfragen dienstlich begründet
Abfragen, so die Staatsanwaltschaft, müssten jedoch dienstlich begründet sein und die daraus bezogenen Informationen dürfen generell nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Laut Verteidiger Thomas Krankl seien alleine bei seinem Mandanten im fraglichen Tatzeitraum von 2012 bis 2017 rund 60.000 Fragen eingelangt, wobei die Identitätsangaben der Anfrager, wie bei anderen Beamten auch, teilweise nur oberflächlich geprüft wurden. Kaum nachvollziehbar seien derartige Kontakte, wenn jemand aus einem Bezirk beim Finanzamt anruft und seitens der Vermittlung in ein Amt eines ganz anderen Bezirkes weitergeleitet wird.
Zumindest ein Teil der Zeugen, die zu jahrelang zurückliegenden Abfragen seitens des Richters befragt wurden, hatten keinerlei nachvollziehbare Kontakte zu dem Amt im Mostviertel und keinen Bezug zu den drei ursprünglich Angeklagten. Aufgrund der lange zurückliegenden Fakten konnten einige Zeugen sich nicht mehr erinnern, ob sie selbst oder eine andere berechtigte Person jemals überhaupt um Auskunft gebeten hatten. Gefälligkeiten als Gegenleistung für die Informationen waren bis dato kein Thema im Prozess.
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