Landesgericht St. Pölten
Sexueller Albtraum für minderjähriges Mädchen in Amstetten
Nach relativ hohem Alkoholkonsum und offenbar betäubt habe die 15-Jährige nicht bemerkt, dass der Syrer sie vergewaltigt, die anderen drei Burschen sie sexuell missbraucht haben sollen
AMSTETTEN/ST. PÖLTEN. Wie Tiere hätten sich die Burschen stundenlang an ihrem Opfer vergangen, meinte Richter Markus Grünberger gegen Ende eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten und fasste damit das Verhalten eines 21-jährigen Rumänen, eines 23-jährigen Türken, eines 19-jährigen Österreichers und eines 21-jährigen Syrers zusammen, die sich zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Julia Berger teilweise nicht schuldig bekannten.
Stundenlanges Martyrium
Im Frühjahr 2017 wachte eine 15-Jährige nackt nach einer Party in einer Amstettner Wohnung auf. Auf einem Video zeigte man dem geschockten Mädchen, was die damals teils Jugendlichen mit ihm gemacht hatten. Nach relativ hohem Alkoholkonsum und offenbar betäubt habe die 15-Jährige nicht bemerkt, dass der Syrer sie vergewaltigt, die anderen drei Burschen sie sexuell missbraucht haben sollen und das stundenlange Martyrium inklusive erniedrigender Handlungen, bei denen sie unter anderem eine Plastikpistole an den Genitalbereich des Opfers hielten, mitfilmten.
Drei Beschuldigte sind vorbestraft
Der 19-Jährige, vertreten durch Verteidigerin Martina Gaspar, zeigte sich als einziger geständig. Damals noch 14 Jahre alt und bis jetzt noch nicht vorbestraft, war, laut Grünberger, nur untergeordnet beteiligt, verabsäumte es jedoch, dem Mädchen zu helfen. Während seiner zweijährigen bedingten Haftstrafe erhält er, wie auch die Mitangeklagten, Bewährungshilfe und die Weisung, an einer Sexualtherapie teilzunehmen.
„Nur gefilmt“, beteuerte der Syrer, während der Rumäne und der Türke behaupteten, schon zuvor einvernehmlich Sex mit der 15-Jährigen gehabt zu haben. Alle drei Beschuldigten sind vorbestraft und erhielten zu ihren letzten Verurteilungen diesmal Zusatzstrafen. Ihrer Beteiligung entsprechend bedeutete dies für den Syrer 24 Monate, 16 davon bedingt, für den Rumänen 20 Monate, 14 davon bedingt, sowie für den damals bereits jungen erwachsenen Türken zweieinhalb Jahre Haft. Jeder der vier Angeklagten muss dem Opfer, das für Grünberger absolut glaubwürdig auftrat, eine Entschädigung von 3.000 Euro zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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