Amstettner Pensionist missbrauchte Baby
Auch seine Enkelin zählt zu den Opfern des 67-Jährigen.
BEZIRK AMSTETTEN. Nachdem erst ein Amstettner wegen sichergestellter Baby-Pornos vor Gericht stand – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten, musste sich nun ein Amstettner wegen schweren sexuellen Übergriffen an Minderjährigen verantworten.
Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete für den 67-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Amstetten der Missbrauchsprozess am Landesgericht St. Pölten.
Enkelin missbraucht
Staatsanwältin Kathrin Bauer legte dem Angeklagten zur Last, seine Enkeltochter zwischen deren fünften und zehnten Lebensjahr zumindest 30 Mal schwer sexuell missbraucht zu haben, indem er sie sowohl vaginal als auch anal penetrierte, wobei er einmal sogar eine Gabel verwendete.
Als weiteres Opfer musste die elfjährige Tochter seines Stiefsohnes herhalten, die etwa ein Jahr lang zu den Übergriffen des Mannes schwieg.
Fertigte Collagen mit Fotos an
Nicht zuletzt entdeckte man Fotos, auf denen der Pensionist dem etwa zwei bis vier Monate alten Säugling einer Bekannten seinen Penis in den Mund steckte. Mit Fotos dokumentierte der 67-Jährige auch seine Perversitäten mit den Enkeltöchtern und fertigte Collagen davon an.
"Geglaubt, Kinder mögen das"
Er habe ja keine Gewalt angewendet und geglaubt, die Kinder mögen das, verantwortete sich der Beschuldigte in seinem Geständnis. Besonders zum Missfallen von Richterin Doris Wais-Pfeffer beklagte der Pensionist in erster Linie seine eigene Situation. Demnach habe ihm ein Missbrauchsprozess 2004, bei dem er im Zweifel freigesprochen worden war, gesellschaftlich geschadet. Jetzt wolle auch seine Familie nichts mehr mit ihm zu tun haben.
Entschädigung für Opfer
An die Opfer, meinte die Richterin, habe er eigentlich gar nicht gedacht. Und dass sich der Säugling an nichts erinnern könne, mache den Missbrauch auch nicht besser.
Die Schadensforderungen von Opfervertreterin Ulrike Koller anerkannte Verteidiger Harald Wiesmayr im Namen seines Mandanten. Demnach erhalten die beiden älteren Mädchen vorerst je 2.500 Euro, dem Baby wurden 1.000 Euro zugesprochen. Eine Entschädigung für eventuelle Folgeschäden können die Opfer noch in den nächsten 30 Jahren beantragen.
"Seelisch-geistigen Abartigkeit"
Wie Wais-Pfeffer in ihrer Urteilsbegründung ausführte, habe der Angeklagte jene Zeiten ausgenutzt, in denen die Kinder in der Obhut der Großeltern waren. Laut Gutachter Dietmar Jünger sei der Pensionist auch, wenn er teilweise alkoholisiert war, zurechnungsfähig gewesen. Er leide jedoch an einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades, mit der die Gefahr weiterer Übergriffe verbunden sei. Koller meinte dazu, dass in diesem Zusammenhang der Maßnahmenvollzug besonders wichtig sei. Mit „hart aber angemessen“ kommentierte Wiesmayr das mittlerweile rechtskräftige Urteil.
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