Aus für Motorsägenbande
Ungar verriet seine Komplizen, die im Zweifel freigesprochen wurden
BEZIRK AMSTETTEN. Saß im April dieses Jahres nur ein Mitglied der berüchtigten Motorsägenbande auf der Anklagebank des Landesgerichts St. Pölten, waren es im fortgesetzten Prozess noch drei weitere Ungarn, denen Staatsanwalt Patrick Hinterleitner zahlreiche Firmeneinbrüche zur Last legte.
Angeklagter nannte Komplizen
Das Trio, alle haben einschlägige Vorstrafen, war festgenommen worden, nachdem der Erstangeklagte sie der Mittäterschaft beschuldigt hatte. Roland H., 33 Jahre alt, hatte versucht, sich durch das Nennen von Komplizen kooperativ zu zeigen, was sich strafmildernd auswirken hätte sollen.
Die Angeklagten bestritten jedoch vehement, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Die Verteidiger Andrea Schmidt und Slobodan Matic betonten in ihren Plädoyers, dass es außer der Aussage von H. keinerlei Beweise für eine Mittäterschaft ihrer Mandanten gebe.
Einbruchstour durch die Region
Nur wenige Tage nach seiner letzten Haftentlassung Mitte September 2015 setzte der mehrfach vorbestrafte H. gemeinsam mit anderen Landsleuten seine Einbruchstouren in Österreich fort. Ziel der Bande waren abermals Geschäftslokale, in denen hochpreisige Motorsägen angeboten werden. Zehn Einbrüche standen diesmal auf der Liste der Staatsanwaltschaft, zu vier, unter anderem in Purgstall und Waidhofen, bekannte er sich schuldig.
Haft und Freispruch im Zweifel
Applaus seitens der Angehörigen des beschuldigten Trios setzte ein, als Richter Martin Kühlmayer sie mit einem Freispruch im Zweifel, den auch Hinterleitner akzeptierte, entließ. Der Erstangeklagte, der ein langes Plädoyer darüber hielt, wie schwierig es für ihn sei, nachdem er Namen und Tätergruppen genannt habe, wurde für seine eingestandenen Taten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss er, der Schadenshöhe entsprechend, einen Betrag von mehr als 27.000 Euro als Verfall an den Staat abführen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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