"Mensch Josef": Staatsverweigerer aus Amstetten wurde vorgeführt und verurteilt

Foto: Probst

BEZIRK AMSTETTEN. Keinerlei Rechtsmittel möchte ein 57-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten gegen den Schuldspruch und die Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, zehn davon bedingt, ergreifen.

Da das Urteil des St. Pöltner Richters für ihn nicht gelte und er den Rechtsstaat nicht anerkenne, brauche er auch nicht darauf reagieren, so die Ansicht des „Staatsverweigerers“. Da er vorangegangene Termine ignoriert hatte, wurde er von Polizeibeamten zur Verhandlung vorgeführt.

"Ich bin Mensch Josef"

Lautstark protestierte der Beschuldigte schon zu Beginn des Prozesses gegen seine Zwangsvorführung. Zu seiner Person, die er als „juristische Person“ bezeichnete, gab er nur vage Auskunft. Mehrmals unterbrach er den Richter, der ihn fragte, ob er Josef P. heiße und ihn auch so ansprach.

„Ich heiße nicht Josef P., ich bin Josef, Mensch Josef!“, erklärte der Angeklagte, der auch Beweise dafür verlangte, dass es sich hier um ein staatliches Gericht und einen entsprechend anerkannten Richter handle, wie es laut Römischen Recht vorgeschrieben sei. Nach seiner österreichischen Staatsbürgerschaft befragt, meinte er: „Das ist eine Täuschung.“

Angeklagter musste vor die Tür

Mit seinen Äußerungen, vor allem mit der Art seiner Zwischenrufe, überschritt er mehrfach die Toleranzgrenze des Richters, der seinerseits ruhig und sachlich blieb, den Angeklagten jedoch mehrfach für einige Minuten vor die Tür setzte, um den Prozess fortführen zu können. Vor Gericht landete Josef P., nachdem er sich geweigert hatte, nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein abzugeben.

Wie alles begann

Die darauf folgenden rechtlichen Schritte versuchte er abzuwürgen und forderte die zuständige Beamtin in einem Schreiben auf, nicht weiter gegen ihn vorzugehen.
Andernfalls drohte er, sie mit Forderungen in Höhe von 1.000 Unzen Silber in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen zu lassen. Ausländische Inkassobüros könnten dann auch ihr Privatvermögen pfänden.

Angeklagter fordert Millionen

Während in diesem Fall das Verfahren dennoch gegen ihn fortgesetzt wurde, verzögerte sich eine vorgeschriebene Überprüfung seines Heizkessels, da der Beschuldigte dem Prüfer mit einer Forderung von fünf Millionen Euro drohte. Nicht zuletzt verlangte er von Polizeibeamten, die ihm eine Beschuldigtenladung überbrachten, Feingold im Wert von einer Million Euro, weil sie sich seiner Meinung nach nicht korrekt ausgewiesen hätten.

Das ist "kein Verfahren"

Als der Richter den Angeklagten gegen Ende des Prozesses fragte, ob er noch weitere Zeugen beantrage, meinte dieser: "Das Verfahren hat noch nicht angefangen, Sie haben sich noch nicht ausgewiesen!"

Ein Zeuge wäre für ihn jedoch noch interessant, da er schauen wolle, ob sich hinter dieser juristischen Person ein menschliches Wesen befinde. Schließlich weigerte er sich, an den Richtertisch vorzutreten mit einem Spruch aus dem Seerecht: „Ich gehe nicht auf das Schiff!“

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