Mann sperrte Freundin ein und schlug zu
Ein 39-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten wurde nun verurteilt.
BEZIRK AMSTETTEN. Weil ein 39-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten einem Antigewalttraining zustimmte, bewahrte ihn ein St. Pöltner Richter mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten vor dem Knast. Verpasste ihm allerdings zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro (60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und Bewährungshilfe (nicht rechtskräftig).
Einschlägige Vorstrafen
Während Verteidiger Gerhard Schafeiner im Namen seines Mandanten, der nach vier einschlägigen Vorstrafen, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, zunächst nicht gerade die besten Karten hatte, das Urteil annahm, gab Staatsanwältin Barbara Kirchner vorerst keine Erklärung ab.
Im gegenständlichen Fall handelte es sich um ein Beziehungsproblem mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die in ihrer Aussage vor Gericht versuchte, den Beschuldigten zu entlasten und daher seitens des Richters mehrfach auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht wurde.
In Wohnung eingesperrt
Die Rumänin hatte am 20. März 2017 die Polizei gerufen, nachdem sie ihr Freund in der Wohnung eingesperrt hatte. Nicht zum ersten Mal, wie sie den Beamten gegenüber erklärte. In ihrer sehr kurzen Zweisamkeit sei dies schon mehrfach vorgekommen, nicht absichtlich, wie sie im Prozess relativierte. Am 20. März jedoch sei ein Streit wegen seines Alkoholkonsums eskaliert. Sie habe ihm gedroht, ihn zu verlassen, darauf habe er sie auf die Couch geworfen, sie an den Haaren gezogen, ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sie danach in der versperrten Wohnung zurückgelassen.
Polizei schreitet ein
Zunächst behauptete der Angeklagte, dass er sich gegen die Frau nur gewehrt habe. Sie habe ihn geschlagen und wenn er ihr einen Faustschlag versetzt hätte, hätte sie „anders ausg´schaut“. Die Notwehr-Variante nahm der Richter dem bulligen Mann nicht ab. Die Dame sei zwar ziemlich temperamentvoll, wiege aber doch nur 43 Kilo, begründete der Richter seine Zweifel. Zum Glück blieb es, die Freiheitsentziehung betreffend, nur beim Versuch, da die Polizei doch rasch vor Ort gewesen sei.
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