„I bring di um, du Sau“: Stimme im Kopf gab Befehle
„Ich horch eigentlich gar nicht zu“, erzählt der Angeklagte von den Stimmen in seinem Kopf.
BEZIRK AMSTETTEN. „Eine ambulante Behandlung scheint mir ausreichend“, erklärte Gutachter Reinhard Wagner im Prozess gegen einen 40-jährigen Mann, der sich am 27. August dieses Jahres heftig gegen seine Festnahme zur Wehr setzte.
Stimmen im Kopf
Der Betroffene leidet seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, die sich vorwiegend dadurch zeigt, dass er kommandierende Stimmen hört. Um ihnen beizukommen konsumierte der Mann immer wieder Alkohol, obwohl die Wirkung nur kurze Zeit andauerte und die Stimmen ihm danach lauter als zuvor vorkamen.
Stark alkoholisiert rastete der 40-Jährige in Amstetten aus und zertrümmerte die Sessel eines Lokals.
Sessel in Lokal zertrümmert
Dass vier Polizeibeamte auftauchten, die versuchten ihn zu beruhigen, einen Ausweis verlangten und schließlich die Festnahme aussprachen, fällt bei dem Betroffenen unter „Erinnerungslücke“.
Er wisse nur noch, dass er am Boden liegend mit Handschellen fixiert war.
Drohungen, Tritte, Schläge
„I bring di um, du Sau“, war nur eine der Drohungen, die der Beschuldigte den Beamten gegenüber äußerte, bevor das Beamtenquartett gleichzeitig zupackte und ihn trotz Tritten und heftiger Gegenwehr zunächst an eine Wand drückte und schließlich zu Boden brachte.
Zu dem Tathergang geständig, meinte der 40-Jährige, dass er zu diesem Zeitpunkt psychisch gestresst gewesen sei und seine Medikamente nicht regelmäßig genommen habe.
Angeklagter in Behandlung
Jetzt fühle er sich richtig fit, beantwortete er die Frage des St. Pöltner Richters Slawomir Wiaderek, der auch wissen wollte, was die Stimmen sagten. „Ich horch eigentlich gar nicht zu“, erklärte der Betroffene.
Verteidiger Michael Pfleger wies vor allem darauf hin, dass sein Mandant auf die Behandlung in der Nervenklinik ausgesprochen positiv angesprochen habe. Darüber hinaus habe er ein sehr stabiles familiäres Netz, sei einsichtig und behandlungswillig. Die zahlreichen Vorstrafen habe er nur deshalb ausgefasst, weil er bis jetzt nicht entsprechend behandelt worden sei.
Das Urteil für den 40-Jährigen
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, der die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt hatte, war, der Empfehlung des Sachverständigen folgend, damit einverstanden, dass der Betroffene vorerst ambulant behandelt wird. Der Schöffensenat knüpfte eine Reihe an Weisungen an dieses Urteil. Demnach ist der 40-Jährige unter anderem verpflichtet, seine medikamentöse und therapeutische Behandlung, sowie seine Alkoholabstinenz regelmäßig nachzuweisen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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