Sexuelle Übergriffe an 9 Mädchen: 6 Jahre Haft für Ex-Politiker aus dem Bezirk Amstetten
Seit 1990 soll es sexuelle Übergriffe an neun Mädchen gegeben haben. Urteil nicht rechtskräftig.
BEZIRK AMSTETTEN. Als „riesengroße Dummheit“ bezeichnete ein 57-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Amstetten seine sexuellen Übergriffe an neun zum jeweiligen Tatzeitraum unmündigen Mädchen.
Die Enkeltochter des ehemaligen Kommunalpolitikers vertraute sich im Dezember 2017 einer Lehrerin an, auf deren Initiative eine Lawine ins Rollen kam.
Übergriffe seit 1990
Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte den bislang unbescholtenen Mann nun mit den Vorwürfen seiner beiden Töchter, seiner Enkeltochter, seiner Nichten und einiger Freundinnen und sprach von insgesamt neun Opfern in 27 Jahren, wobei es im Herbst 1990 zu den ersten Übergriffen an seiner damals zehnjährigen Tochter gekommen sei.
Missbrauch durch 57-Jährigen
Dass er dabei auch Gewalt in Form von Festhalten gegen den Willen eines Opfers anwandte, wurde aufgrund der Aussagen der Zeugen in den kontradiktatorischen Einvernahmen nicht angenommen. Die Vorgehensweise des Beschuldigten reichte von Berührungen an Brust und im Intimbereich der Mädchen, sowohl über als auch unter der Kleidung, bis hin zum teilweise versuchten Penetrieren der Kinder mit dem Finger, weshalb auch von schwerem sexuellen Missbrauch auszugehen war.
Beim Spielen im Pool
„Der Angeklagte“, so Wurzer, „nutzte oft eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen im Pool. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen.“ Eine Tochter erklärte glaubwürdig, dass ihr Vater zu 90 Prozent super sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm.
Opfervertreterin Ulrike Koller forderte zunächst für drei von vier Opfern je 3.000 Euro Schmerzensgeld, wovon vorerst ein Drittel anerkannt wurde. „Den Kindern ist es nicht gut gegangen“, so Koller. Nach einigen therapeutischen Sitzungen haben sich die Betroffenen jedoch entschlossen, das Geschehene zu verdrängen.
Folgen und Wiedergutmachung
Mit ihrer jahrelangen Erfahrung als Vertreterin von Missbrauchsopfern wies die Melker Anwältin aber darauf hin, dass entsprechende Folgen oft auch erst nach Jahren auftreten. Die Enkeltochter, so Koller, wolle keine finanzielle Entschädigung. Sie sei der Meinung, dass sich ihr Opa schon etwas anderes überlegen müsse, wenn er das wiedergutmachen wolle. Verteidiger Johannes Riedl hob hervor, dass sich sein Mandant nach anfänglichem Leugnen doch weitgehend schuldig bekannte. Er habe zu seinen Kindern an sich ein sehr gutes Verhältnis und „Gott sei Dank kam es zu keinen gesundheitlichen Schäden.“
"Haben Mordsgaudi gehabt"
„Es tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaudi gehabt“, beteuerte der Angeklagte und meinte zum Verhältnis zu seiner Enkeltochter: „Wir waren ein Herz und eine Seele!“
Zu sechs Jahren Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig) für die Sexualdelikte, den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vergehen nach dem Waffengesetz schüttelte der Pensionist schließlich nur den Kopf.
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