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TRAISKIRCHEN: Arkadia - Gastro bereit für die Öffnung am 19. Mai mit diversen Regeln

- hochgeladen von Robert Rieger
Gastronomie:
Welche Regeln gelten für die Gastronomie? Die Gastronomie öffnet unter strengen und kontrollierten Auflagen. Ab 22 Uhr gilt öster-reichweit eine Sperrstunde. Beim Besuch eines Gastronomiebetriebes sind folgende Regeln einzuhalten: •3-G-Regel •Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes •Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen aus bis zu vier Personen aus unter-schiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs minderjähriger Kinder bestehen. Gästegruppen im Freien dürfen aus bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haus-halten zuzüglich höchstens zehn minderjähriger Kinder bestehen. Besteht die gesamte Gästegruppe aus nur einem Haushalt, darf diese Höchstzahl überschritten werden. •Verzehr von Speisen und Getränken darf nur am Sitzplatz erfolgen. Die Betreiber:innen von Gastronomiebetrieben haben weiters Folgendes sicherzustellen: •Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern einge-halten werden. •Die Konsumation an der Ausgabestelle (z.B. Bar) ist nicht erlaubt. Selbstbedienungs-buffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden. •Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n Covid-19-Beauftragte/n ernennen. •Mitarbeiter:innen mit Kund:innenkontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und wöchentlich einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr erbrin-gen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie beim Kund:innenkontakt eine FFP2-Maske tragen. Ist die Konsumation an der Bar erlaubt, wenn ich auf einem Hocker sitze? An der Theke oder Bar (Ausgabestelle) ist die Konsumation von Speisen und Getränken verboten.
FAQ Öffnungsschritte 19. Mai 2021.
Was gilt für Imbissstände?
Speisen und Getränke dürfen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen konsumiert wer-den, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle. Sperrstunde ist um 22 Uhr. Die 3-G-Regel ist keine Voraussetzung für einen Besuch eines Imbissstandes. Zu welchen Zeiten dürfen Speisen und Getränke abgeholt werden? Die Abholung ist zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Daher dürfen von 5 bis 22 Uhr Speisen und Getränke vom Gastronomiebetrieb abgeholt werden.
Archiv: © Robert Rieger
Quelle: Sozialministerium
Fotos: © Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger
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