Erfolg bei Erhalt der Hausapotheken erzielt
OÖ, BEZIRK. In Sachen Hausapotheken-Regelung konnte eine entscheidende Verbesserung erreicht werden. Der SPÖ-Landtagsklub hatte Ende Jänner gemeinsam mit den Grünen eine Landtagsresolution an die Bundesregierung initiiert.
„Mit dem am 16. März von SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser präsentierten Gesetzesantrag wird die medikamentöse und ärztliche Versorgungsstruktur am Land dauerhaft abgesichert. Für die Genehmigung einer Hausapotheke gelten bald wieder vier statt sechs Kilometer Abstand zu einer öffentlichen Apotheke. Arztpraxen, deren Hausapotheken-Bewilligung bei Übergabe ausgelaufen wäre, können nun mit Hausapotheke weitergeführt werden. Der Zugang zu Medikamenten vor Ort bleibt aufrecht und die Übernahme von Landarztpraxen wird attraktiver“, freut sich LAbg. Bgm. Erich Rippl aus Lengau.
Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Nachfolger eines Allgemeinmediziners eine Hausapotheke nur übernehmen kann, wenn die nächste öffentliche Apotheke weniger als sechs Kilometer entfernt ist. Mit der Novelle soll bei Praxis-Übernahmen eine Hausapotheke auch weitergeführt werden können, wenn die Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke vier Kilometer beträgt. In flächenmäßig großen Gemeinden soll künftig auch eine Hausapotheke geführt werden dürfen, wenn es dort schon eine öffentliche Apotheke gibt, aber der Mindestabstand von sechs Kilometern eingehalten wird.
„Es ist ein großes Plus an Lebensqualität, wenn Medikamente beim Arzt vor Ort bezogen werden können. Nicht zuletzt für Kranke, Mütter mit Kleinkindern und weniger mobile Menschen“, meint Rippl.
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