Vorfall im Braunauer Freibad
Zwei Jahre für Mann mit NS-Tattoos

Im Landesgericht Ried musste sich der Braunauer für das Zurschaustellen seiner Tattoos mit nationalsozialistischem Bezug verantworten. | Foto: BRS
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  • hochgeladen von Elisabeth Latzelsberger

Im Juli 2023 zeigte sich ein Mann mit tätowierten NS-Runen im Braunauer Freibad. Aufmerksame Besucher informierten daraufhin die Polizei. Nun wurde der 32-jährige Braunauer zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Strafe ist für Staatsanwalt zu gering

BRAUNAU, RIED. Bei der Verhandlung am 26. September legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten das zur Schau stellen sechs einschlägiger Tattoos zur Last – an zwei Tagen im Juli im öffentlichen Freibad in Braunau. Zudem wurde der 32-jährige Braunauer wegen drei Facebook-Posts angezeigt, auf denen das tätowierte Symbol der „Schwarzen Sonne“ erkennbar ist. Zu Beginn des Prozesses plädierten der Angeklagte und sein Verteidiger auf „nicht schuldig“.

„Zugemüllt mit Nazi-Tattoos“

In seiner Anklage erläuterte Staatsanwalt Alois Ebner die Vorgeschichte des 32-Jährigen. Schon mehrere Male stand er wegen einschlägiger Tätowierungen mit Bezug auf die NS-Zeit vor Gericht – das erste Mal mit 16 Jahren. „Der Angeklagte ist übersäht, zugemüllt mit Nazi-Tattoos erster Ordnung. Er hat nicht nach dem gehandelt, was er tun hätte sollen – seine braunen Flecken wegzumachen. Es war ihm offenbar egal. Oder er steht dazu. Es hat immer was zu bedeuten, wenn man sich tätowieren lässt. Das zeigt, wozu man steht. Das ist ein eindeutiger Bezug zum dritten Reich, zu den Wahnsinnigkeiten“, ist sich Ebner sicher.

Der Verteidiger des Angeklagten, Hartmut Gräf, appelliert an die Geschworenen: „Die letzte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz ist zehn Jahre her. Wollte sich der Angeklagte präsentieren oder war er einfach mit seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin im Freibad und hat vergessen, dass er diese Tattoos hat? Wenn ich mich jahrelang im Spiegel sehe, nehme ich manche Sachen nicht mehr wahr. “

„Ich war jung und dumm“

Als der Angeklagte durch Richterin Claudia Grillneder mit den Tattoos konfrontiert wurde, erklärte er diese zur Jugendsünde. „Es tut mir leid, ich war jung und dumm.“ Laut eigenen Angaben hatte er sich die einschlägigen Tattoos alle im Alter zwischen 15 und 20 Jahren stechen lassen. An den beiden Tagen im Freibad hätte er „nicht dran gedacht“. Zudem hat er sich seit seiner Haftentlassung im Dezember 2022 zu viel aufgebaut. Das alles will er keinesfalls mit so einer „Dummheit“ wegwerfen. Er beteuerte, nicht mehr an die Tattoos und deren Bedeutung gedacht zu haben.
Für Staatsanwalt Ebner war das nur wenig glaubwürdig: Die Hausdurchsuchung wegen seiner NS-Tätowierungen, die auf seinem Facebook-Profil zu sehen waren, müsste ihm wohl noch in Erinnerung geblieben sein. Sie war erst zwei Monate her.

"Keine Zeit, kein Geld" als Ausrede

Mit der NS-Ideologie habe der 32-Jährige abgeschlossen. Das will auch sein Anwalt mit der Frage nach seiner Wohnsituation unterstreichen. Der Angeklagte schildert, dass seine Freundin türkische Wurzeln hat und er mit ihr, ihrem Vater und dessen Lebensgefährtin, einer Frau aus Kenia, in einem Haus wohnt. Die Richterin fragte den Angeklagten, warum er sich die Tattoos nicht entfernen hat lassen, wenn er mit dieser Ideologie nichts mehr am Hut habe. Der Braunauer entgegnete daraufhin, dass er weder die Zeit noch das Geld dazu gehabt hätte. Warum er sich dann aber ein anderes Tattoo über seinen Rücken stechen lassen hat, konnte er der Richterin nicht erklären. Bereits bei einer Verurteilung 2012 wurde ihm auferlegt, einige seiner Tattoos entfernen zu lassen. Erst fünf Jahre später und nach Mahnungen folgte der Angeklagte dieser Weisung.

Unter den Zeugen befand sich auch der Bademeister, der an beiden Tagen Dienst im Freibad Braunau hatte. Der Angeklagte sei ihm am 9. Juli nicht aufgefallen. Er wurde von einem Badegast, einem bayrischen Polizisten, darüber informiert, dass sich jemand mit nationalsozialistischen Tätowierungen im Freibad befindet und die Polizei bereits informiert wurde. Er wäre später eine Runde durch das Schwimmbad gegangen, habe den Angeklagten aber nicht gesehen. „Ich habe nur am 15. Juli direkt mit ihm gesprochen.“ An diesem Tag hat der Bademeister den Angeklagten auf seine Tattoos aufmerksam gemacht. „Als ich mit ihm gesprochen habe, hat er erschrocken reagiert und sich sofort etwas angezogen“, so der Bademeister.

Bewusste Gleichgültigkeit

In seinem Schlussplädoyer sagt Ebner: „Der Angeklagte hat nach dem Protokoll der Hausdurchsuchung gewusst, dass das Symbol der ,Schwarzen Sonne’ strafbar ist. Er weiß ja, was er auf seinem Körper hat. Heute sagt er, er hätte nicht daran gedacht. Das kann man glauben oder nicht, ich glaube es nicht. Er ist sicher nicht in der Absicht ins Freibad gegangen, sich dort so zu präsentieren, das wird ihm aber auch nicht vorgeworfen. Ihm wird vorgeworfen, gewusst zu haben, wie er aussieht und dem mit Gleichgültigkeit zu begegnen. Er hatte jahrelang Zeit, sich das entfernen zu lassen. Ihm ist bewusste Gleichgültigkeit vorzuwerfen. Die Schuldfrage ist eindeutig mit Ja zu beantworten.“

Im Zweifel für den Angeklagten

Verteidiger Gräf ermahnt in seinem Schlussplädoyer die Geschworenen: „Wenn Sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben, ist er freizusprechen. Im Zweifel für den Angeklagten. Er wollte sich nicht wiederbetätigen sondern einfach nur baden gehen. So verhält sich doch kein Nazi.“ Selbst sagt der Angeklagte vor der Urteilsverkündung: „Ich würde mich niemals wiederbetätigen oder aufs Spiel setzen, was ich mir aufgebaut habe.“

Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt

Nach zwei Stunden Beratung verlasen die Geschworenen und die Richterin ihr Urteil. Der Angeklagte erhält eine 24-monatige Haftstrafe, wovon acht Monate unbedingt sind. Zudem wurde ihm auferlegt, sich spätestens ein Jahr nach seiner Haftentlassung die einschlägigen NS-Tattoos entfernen oder ändern zu lassen. Richterin Grillneder führt als Strafmilderung an, dass der Braunauer eine durchaus positive Entwicklung gemacht hat, die Tat aber dennoch sanktioniert werden muss. Der 32-Jährige gab bekannt, einen Antrag auf eine Fußfessel stellen zu wollen, damit er weiterhin die Abendschule besuchen kann. Die Anklagepunkte wegen der Facebook-Posts wurden fallen gelassen. Staatsanwalt Ebner berief sich auf die große Medienwirksamkeit des Falles. Er wollte nach dem Urteil keine Erklärung abgeben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Im Landesgericht Ried musste sich der Braunauer für das Zurschaustellen seiner Tattoos mit nationalsozialistischem Bezug verantworten. | Foto: BRS
Die Verhandlung gegen den 32-jährigen Braunauer findet am Landesgericht Ried im Innkreis statt. | Foto: BezirksRundSchau
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