15-Jährige als billige Arbeitskraft missbraucht
Arbeiterkammer erkämpft Nachzahlung für Ferialarbeiterin

Eine 15-Jährige aus dem Bezirk wandte sich an die Arbeiterkammer Braunau. | Foto: Ebner
  • Eine 15-Jährige aus dem Bezirk wandte sich an die Arbeiterkammer Braunau.
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Obwohl sie Vollzeit gearbeitet hatte, war sie nur geringfügig angemeldet. Einen Arbeitsvertrag und eine fixe Lohnvereinbarung gab es nicht. Und die Tätigkeit, für die sie eingesetzt worden war, entsprach nicht dem, was ausgemacht war: Darum schmiss eine junge Frau aus dem Bezirk Braunau vorzeitig ihren Ferialjob hin und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK).

BEZIRK BRAUNAU. Die AK holte für die 15-Jährige eine Nachzahlung heraus. Dennoch ärgert sich AK-Präsident Andreas Stangl über die Vorgehensweise der Arbeitgeberin: „Es ist nicht in Ordnung, wenn mit Menschen, die in die Arbeitswelt eintreten, so respektlos umgegangen wird.“
 
In den nächsten Wochen werden wieder zahlreiche Ferialjobs und Pflichtpraktika gesucht und vergeben. Die AK rät allen jungen Menschen und deren Eltern, für dieses befristete Arbeitsverhältnis klare Vereinbarungen mit den Arbeitgebern zu treffen, gerade auch, was die Bezahlung betrifft. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen.
 

Kinder anstatt Pferden betreut

Wie etwa bei einem 15-jährigen Mädchen aus dem Bezirk Braunau. Im vorigen Sommer heuerte sie auf einem Reiterhof an, um dort in den Ferien vier Wochen lang Berufserfahrung zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Anstatt wie vereinbart mit Pferden zu arbeiten, wurde sie an verschiedenen Einsatzorten zur Kinderbetreuung herangezogen. Zum einen am Reiterhof selbst, bei einer anderen Familie und als Ersatz für die Chefin des Reiterhofs.
 
Einen Arbeitsvertrag gab es nicht. Mündlich vereinbart war lediglich, dass die junge Frau für ihre Dienste bezahlt werde. Aber nicht, in welchem Ausmaß. Bei der Gesundheitskasse (ÖGK) war sie geringfügig angemeldet, gearbeitet hatte sie aber Vollzeit. An Lohn bekam sie 6 Euro netto pro Stunde ausbezahlt, in Summe waren das 320 Euro in bar und 55 Euro per Überweisung.

Da ihr das zu wenig war und die Tätigkeit nicht dem entsprach, was sie sich vorgestellt hatte, schmiss sie den Job nach drei Wochen hin und ging zur AK. Diese prüfte den Fall und stellte fest, dass es für Pferdehöfe und somit auch für diesen Betrieb keinen Kollektivvertrag gab, der den zu bezahlenden Lohn definiert hätte. Der zuständige Rechtsexperte ging daher davon aus, dass entsprechend der ausgeübten Tätigkeit der Mindestlohntarif für Helferinnen in Privatkindergärten anzuwenden war und berechnete auf dessen Basis die Lohnansprüche der Ferialarbeiterin. Die Differenz zwischen Anspruch und ausbezahltem Lohn machte die AK beim Reiterhof geltend – ebenso die berichtigte Anmeldung bei der ÖGK und eine korrekte Lohnabrechnung.

Offene Ansprüche nachgezahlt 

Immerhin zeigte sich die Arbeitgeberin rasch einsichtig und zahlte die offenen Ansprüche nach. Letztlich durfte sich die Schülerin über weitere 530 Euro auf ihrem Konto freuen.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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